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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 10/2024
Seite 2
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Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg

Seit dem 01.07.2024 gilt im gesamten Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung. Doch was bedeutet das für Sie als Hundehalter? Hier eine Kurzfassung:

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  • Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nichtgefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.
  • Die größte Veränderung ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab 20 Kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde. Bitte denken Sie daran die Registrierung/Anzeige gegenüber der Ordnungsbehörde, sofern nicht bereits geschehen, unverzüglich nachzuholen.
  • Es wurde verankert, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Andernfalls drohen Bußgelder.
  • Der Nachweis über die Zuverlässigkeit (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) gilt nur noch für gefährliche Hunde.
  • Ferner gibt es keine Listenhunde mehr, sondern die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens. Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung der örtlichen Ordnungsbehörde dies ergibt. Hunde, welche nach altem Recht rein wegen der Rassezugehörigkeit als gefährlich galten, gelten seit dem 01.07.2024 automatisch als nicht mehr gefährlich!
  • Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen.

Die neue Hundehalterverordnung finden Sie auf unserer Homepage sowie im Internet unter der Suche Hundehalterverordnung Brandenburg.