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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 11/2025
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Die Parkscheibe richtig einstellen und Knöllchen vermeiden

Auf vielen Parkplätzen - egal ob im öffentlichen Verkehrsraum oder beim Händler - dürfen Autofahrer ohne kostenpflichtigen Parkschein, oft aber mit Parkscheibe parken. Das klingt eigentlich einfach: Die Ankunftszeit einstellen, Parkscheibe aufs Armaturenbrett legen und kostenlos parken. Wer dies jedoch falsch macht oder vergisst, riskiert ein Bußgeld im öffentlichen Verkehrsraum oder eine sogenannte Vertragsstrafe auf privaten Parkplätzen.

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Doch worauf sollten Sie beim Einstellen der Parkscheibe achten?

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Die Ankunftszeit wird beim Einstellen der Parkscheibe immer auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Beispielsweise kommen Sie um 09:31 Uhr an. Dann ist die Parkuhr auf 10:00 Uhr vorzustellen. So gewinnen Sie tatsächlich bis zu 29 Extraminuten an Parkzeit.

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Wenn Ihre zulässige Parkdauer nicht ausreichen sollte, darf die Parkscheibe nicht nachgestellt werden, sondern das Auto muss weggefahren werden. Das Nachstellen stellt nämlich einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dar. Gleiches gilt, wenn die Parkscheibe abgelaufen ist.

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Sollten Sie die Parkscheibe bzw. das Einstellen dieser vergessen, stellt auch dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Alternativ können Sie, sofern Sie gerade keine Parkscheibe haben, auch ausnahmsweise einen Zettel mit der Ankunftszeit auf das Armaturenbrett legen.

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Die StVO regelt im § 13 und der Anlage 3 unter der laufenden Nummer 11 zudem, wie eine Parkscheibe aussehen muss um zulässig zu sein. Sie muss 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Zudem sind die Farben Blau und Weiß vorgeschrieben, entsprechend der Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen. Andere Farben wie Pink oder Grün sind gemäß StVO nicht erlaubt. Auch elektronische Parkscheiben müssen bestimmten Vorgaben entsprechen. So darf die Ankunftszeit sich nicht nachträglich verändern, also nicht wie eine Uhr „mitlaufen“. Tatsächlich werden solche Parkscheiben leider hin und wieder festgestellt, was stets ein Bußgeld mit sich bringt. Die vorgenannten Regeln gelten übrigens für alle motorisierten Fahrzeuge, also auch für Mopeds oder Motorräder.