Bis zum 19.01.2024 sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgefordert, ihren alten Führerschein in das aktuelle Exemplar umzutauschen. Anschließend folgen die Jahrgänge ab 1971. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein im Übrigen bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Bis zum 19.01.2033 sollen alle Führerscheine umgetauscht sein. Der Grund des Umtausches: In jedem Land der EU gibt es zahlreiche unterschiedliche Führerscheinvarianten, allein in Deutschland 7 verschiedene und insgesamt über 100. Künftig sollen diese EU-weit möglichst fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Wie funktioniert der Umtausch?
Gehen Sie zu Ihrer Führerscheinstelle des LDS in Lübben oder Königs Wusterhausen (alle Fahrzeugklassen) oder z.B. als Luckauer zum Einwohnermeldeamt der Stadt Luckau (nur Krafträder und PKW) und stellen Sie dort einen Antrag auf Umtausch. Dieser erfolgt im Übrigen ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.
Was brauche ich für den Umtausch?
Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Der Umtausch kostet aktuell 25,30 Euro. Die Bearbeitungszeit liegt derzeitig bei etwa 3-4 Wochen.
Darf man noch fahren, wenn man zu spät tauscht?
Ja, Pkw und Krafträder dürfen weiter unbefristet gefahren werden, da sich das Datum nur auf das Führerscheindokument bezieht aber nicht auf die Fahrberechtigung. Trotzdem ist der Umtausch verpflichtend und wird im In- und Ausland aktuell als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auch kann die Vermietung von Kraftfahrzeugen verweigert werden.
Kann ich vor dem jeweiligen Stichtag auch den Führerschein umtauschen?
Ja. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Brandenburgs oder erhalten diese in der Führerscheinstelle oder dem örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt.