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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 12/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und Tempo 30-Zone - Zone oder nicht

Zeichen 274.1 (Tempo 30-Zone)

Zeichen 274-30 (Tempo 30-Strecke)

Sobald ein Verkehrszeichen mit einer 30 zu sehen ist, wird gern von einer Tempo 30-Zone gesprochen. Doch ist eine Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen 274.1) gleichzusetzen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Verkehrszeichen 274-30)?

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Tatsächlichen haben die Verkehrszeichen unterschiedliche Bedeutungen und sollten daher nicht miteinander vermischt werden. Die Rechtsgrundlagen für beide Arten der Geschwindigkeitsreduzierung findet man in § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

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Tempo 30-Zonen (§ 45 Abs. 1c StVO) kommen nur innerhalb geschlossener Ortschaften, abseits der Hauptverkehrsstraßen, also auf Straßen ohne überörtlichen Verkehr wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Betracht, auf denen der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Dies sind insbesondere Wohngebiete sowie Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte und Querungsbedarf. In der Zone gilt zudem stets rechts vor links. Sie soll vor allem die dortigen Fußgänger und Radfahrer schützen. Zudem sind Tempo 30-Zonen, wie auch andere Zonen (Verkehrsverbotszone (Umweltplakette), eingeschränktes Haltverbot für eine Zone oder Fahrradzone) nur am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Eine Tempo 30-Zone gilt somit ausnahmslos in einem geschlossenen Bereich.

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Eine Reduzierung auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Sinne des § 45 Abs. 1, 1a, 1b StVO ist ein Streckenverbot aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs, welches sowohl innerorts als auch außerorts angeordnet werden kann, auch auf Hauptverkehrsstraßen. Es gilt jedoch nur für die Straße, auf der das Verkehrszeichen steht und nur so lange, bis es aufgehoben oder ersetzt wird. Auf einer „einfachen“ Tempo-30-Strecke kann den zuführenden Straßen auch der Vortritt entzogen werden.

Innerorts steht Tempo 30 z.B. fast immer vor Kindergärten, Kitas, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Sie können aber auch mit weiteren Zusatzzeichen wie Lärmschutz oder Längenangabe ergänzt werden. Außerorts ist es oft in Verbindung mit Baustelleneinrichtungen anzutreffen.

Überschreiten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Es gelten in beiden Bereichen dieselben Bußgelder. Die Höhe steht nur in Abhängigkeit zur konkreten Überschreitung.