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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 13/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Eine der wichtigsten und ältesten Verkehrsregeln: rechts vor links. Doch wann gilt diese eigentlich?

Ein Grundsatz, den bereits jedes Kind lernt: rechts vor links.

Dennoch verlassen sich viele Verkehrsteilnehmer darauf, dass die Vorfahrt durch Beschilderung oder eine Ampel geregelt ist. Doch dies ist nicht immer der Fall. Aus diesem Grund gehen wir heute kurz auf die „rechts vor links“- Regel ein.

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Geregelt ist „rechts vor links“ im § 8 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.”, sofern die Vorfahrt durch Verkehrszeichen nicht anders geregelt ist.

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Grundsätzlich hat also der Autofahrer, der von rechts kommt, Vorfahrt, während die anderen Verkehrsteilnehmer wartepflichtig sind. Es muss also nicht gesondert durch ein Verkehrszeichen auf rechts vor links hingewiesen werden. Es ist die grundlegende Vorfahrtsregel an Kreuzungen und Einmündungen und gilt dann, wenn keine Verkehrszeichen, Ampeln oder die Polizei den Verkehr regeln, so wie beispielsweise in der gesamten Luckauer Altstadt (innerhalb des Stadtgrabens). Dabei spielt es keine Rolle, wohin ich fahren will; für die Vorfahrt von rechts ist entscheidend, woher der Verkehrsteilnehmer kommt.

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Gibt es Fälle, wo rechts vor links nicht gilt?

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Rechts vor links gilt nicht für Fahrzeuge, die aus einer Grundstückseinfahrt kommen oder über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße fahren. Hier ist ein typisches Beispiel in Luckau die Kühnestraße, also vom Wasserturm bzw. von der Zufahrt der Notaufnahme kommend auf die Berliner Straße / Karl-Marx-Straße.

Für Fahrer, welche aus einem verkehrsberuhigten Bereich, einer Fußgängerzone herausfahren, von einem Feldwegen kommen oder sich in einem Kreisverkehr befinden, gilt rechts vor links nicht.

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Drei oder vier Autos sind gleichzeitig an einer Kreuzung. Was gilt denn nun?

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Wenn an einer Kreuzung, an der rechts vor links gilt, drei oder vier Fahrzeuge gleichzeitig ankommen, müssen sich die Fahrer untereinander, gegebenenfalls mit Handzeichen verständigen und klären, wer zuerst losfährt (gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr).

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Gilt auf einem Parkplatz rechts vor links?

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Parkplätze, Tiefgaragen oder Tankstellen sind oft keine öffentlichen Straßen bzw. kein öffentlicher Verkehrsraum, da sie einem privaten Eigentümer gehören. Der Irrglaube, dass die StVO auch dort uneingeschränkt gilt, hält sich hartnäckig. Tatsache ist jedoch, dass diese oft nicht Teil des öffentlichen Straßennetzes sind. Was nicht Straße ist, wird dementsprechend auch nicht von der StVO erfasst. Grundsätzlich gilt auf privaten Flächen die rechts vor links Regel nicht und nur der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme.

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Im Übrigen gilt die Vorfahrtsregel für den gesamten fließenden Verkehr, also auch für Fahrräder.

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Zum Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts):

An Kreuzungen und Einmündungen ist hin und wieder das Verkehrszeichen 102 zu sehen. Das Verkehrszeichen steht nicht an jeder Abzweigung, sondern nur an gefährlichen Kreuzungen oder besonderen Einmündungen, z.B. weil die Kreuzung nicht sofort als solche zu erkennen ist oder dort ein Unfallschwerpunkt herrscht.