Kurz erklärt!
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Jeder kennt sicherlich die Verkehrszeichen eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286), das absolute Haltverbot (Zeichen 283) oder einen Parkplatz (Zeichen 314). Oft befinden sich auf diesen Verkehrszeichen noch kleine weiße Pfeile. Diese weisen auf den Anfang, die Mitte oder das Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke hin.
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Der Pfeil in Richtung Fahrbahn, egal ob üblicherweise rechtsstehend oder in Einbahnstraßen auch links, zeigt den Beginn der Strecke an. Zeigt der Pfeil entgegen der Fahrbahn - also bei einem Verkehrszeichen auf der rechten Straßenseite nach rechts bzw. auf der linken Straßenseite nach links - endet dort die Strecke. Zwischen diesen beiden Pfeilen ist bei einem Haltverbot also das Parken tabu, bei einem P-Schild, das Parken in diesem Bereich erlaubt.
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Ein Verkehrszeichen mit Pfeil in beide Richtungen zeigt an, dass man sich innerhalb einer Gebots- oder Verbotsstrecke befindet und hier beispielsweise bei Zeichen 283 nicht geparkt werden darf. Vor allem auf längeren Verbots- oder Gebotsstrecken sehen Sie den Doppelpfeil oft.
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Auf den Bildern sehen Sie zwei Beispiele:
linkes Bild: Einbahnstraße mit beidseitigem Parkverbot für den 24.09.2023 von 12-18 Uhr
rechtes Bild: linke Fahrspur mit Beginn und Ende in einem Parkbereich, mit Parken zur Hälfte des Fahrzeuges auf dem Gehweg und die rechte Fahrspur mit Beginn und Ende von einem Parkbereich am rechten Fahrbahnrand (also nur Parken am rechten Fahrbahnrand und nicht auf dem Seitenstreifen und auch nicht teilweise auf dem Gehweg)
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Haben Sie Wünsche oder Ideen für die kommenden Ausgaben, was wir erklären sollen? Dann schreiben Sie gern Ihren Wunsch an: anzeiger@luckau.de