Das Gewerbeamt der Stadt Luckau informiert, dass Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen in diesem Jahr nur noch bis einschließlich Dienstag, den 17.12.2024 vorgenommen werden.
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Ab dem 02.01.2025 erfolgen Abmeldungen wieder zu den regulären Sprechzeiten (Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr sowie Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr).
i-Kfz - internetbasierte Fahrzeugzulassung
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) sparen Sie sich seit dem 01.09.2023 weitere Behördengänge. Der gesamte Lebenszyklus eines Fahrzeuges kann von der Neuzulassung bis zur Außerbetriebsetzung internetbasiert abgewickelt werden.
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Folgende Vorgänge sind möglich:
- Wunschkennzeichen reservieren
- Außerbetriebsetzung
- Wiederzulassung
- Umschreibung
- Adressänderung
- Neuzulassung
Bei den angebotenen internetbasierten Zulassungsvorgängen können auch H-Kennzeichen weitergegeben werden, Kennzeichen für Elektrofahrzeuge und Saisonkennzeichen vergeben und verwendet werden.
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Hinweis: Für Antragsteller mit einer Auskunftssperre ist die Nutzung von i-Kfz ggf. nicht uneingeschränkt oder nur unter Anwendung der Ausweisapp2 möglich.
Mindestvoraussetzungen:
- Authentifizierung über BundID-Konto als Gast oder mit Nutzerkonto (wird automatisch abgefragt, wenn erforderlich), für diesen Prozess benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2"
- Ausnahme ist die Reservierung des Wunschkennzeichens und die Außerbetriebsetzung, hier benötigen Sie keine Authentifizierung, es reicht eine manuelle Eingabe der Personen aus.
- Wichtig: Sicherheitscodes müssen auf beiden Dokumenten (Fahrzeugschein - ZB I) und (Fahrzeugbrief - ZB II) sowie den Siegeln der Kennzeichen vorhanden sein, sonst ist keine online Bearbeitung möglich. Bei der Abmeldung benötigen Sie den Fahrzeugschein (ZB I) und Kennzeichenschilder mit den Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (seit 1. Januar 2015 im Umlauf).
- Bei Zulassung und Umschreibung: Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge derzeit nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass weitere Voraussetzungen zu den jeweiligen Vorgängen zu erfüllen sind (eVB-Nummer, SEPA-Mandat o.ä.).