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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 2/2023
Seite 2
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Ein Kommentar zum neuen Bußgeldkatalog

Vorab ein extremes Beispiel aus der Praxis, welches eher wie aus einem schlechten Film klingt: 2018 bekam die Südpromenade eine neue Asphaltdecke. Die Vollsperrung und Beschilderung wurden durch einige Fahrzeugführer missachtet, teilweise sogar selbsstständig beiseitegestellt, um die Umleitung nicht nutzen zu müssen. Es wurde über den neuen, noch weichen Asphalt gefahren und sogar darauf gewendet, was zu Schäden und einem Bauverzug führte. Es gab Beleidigungen gegen die Bauarbeiter und Mitarbeiter der Stadt. Fahrzeuge, die nicht durchgelassen wurden, versuchten es dann über den Fußweg zwischen der Straße und dem Stadtgraben, ein Fahrer sogar zwischen Stadtmauer und Stadtgraben. Dieser wollte gem. eigener Aussage anschließend die Holzbrücke beim LIDL-Markt nutzen, konnte zum Glück aber rechtzeitig aufgehalten werden. Teilweise mussten zwei bis drei Polizeifahrzeuge eingesetzt werden, um die Bauarbeiten abzusichern. Während der Baumaßnahme wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren und auch Strafverfahren eingeleitet. Eins hatten jedoch alle gemeinsam: Es handelte sich um einheimische Bürger.

Leider handelt es sich hierbei nicht um einen Einzelfall. Mehrfach pro Jahr gibt es vergleichbare Fälle in Luckau und sicherlich auch in vielen anderen Kommunen.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere zum Schutz des Rad- und Fußverkehrs, gelten seit über einem Jahr zahlreiche Änderungen im Straßenverkehr. Diese umfassten auch den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, kurz Bußgeldkatalog. Die Änderungen sind für alle verpflichtend. Dabei ist es egal ob ein Verstoß in Luckau, Berlin oder München begangen wird. Auch wenn der neue Bußgeldkatalog bereits am 09.11.2021 in Kraft trat, sind einigen Verkehrsteilnehmern die neuen Bußgelder, die nun teilweise mit Punkten versehen sind, nicht bewusst und Verstöße im Straßenverkehr werden weiterhin als Kavaliersdelikt in unserer Ellenbogengesellschaft angesehen.

So wurden im fließenden Verkehr die Sanktionierungen bei Geschwindigkeitsverstößen verschärft und einhergehende Bußgelder haben sich teilweise verdoppelt. Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird nun genauso geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie 1 Monat Fahrverbot. Zudem ist die Eintragung von 2 Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.

Auch im ruhenden Verkehr gab es zahlreiche Verschärfungen. So wird beispielsweise die verbotswidrige Nutzung auf Geh- und Radwegen (Halten, Parken oder sogar darauf fahren) sowie das unzulässige Halten auf Schutzstreifen, das Parken und unzulässige Halten in zweiter Reihe mit mind. 55 Euro geahndet. Werden andere dadurch behindert oder gar gefährdet, ist es nicht mehr ein Verwarngeld, sondern in jedem Fall ein Bußgeld. Dabei werden mind. 70 Euro Strafe, zuzüglich der Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig. Zudem kommt es zum Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister. Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte oder auf Feuerwehrstellflächen mind. 55 Euro fällig. Jeder Verstoß kann zudem zur Umsetzung des Fahrzeugs führen, welche weitere rund 200 Euro kostet.

Was viele dabei nicht wissen:

  • Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, weil das Auto beispielsweise verliehen wurde oder sich nicht geäußert wird, haftet nach dem Straßenverkehrsgesetz der Halter des Fahrzeuges für den Parkverstoß.

  • Sollten Sie nach einem Umzug vergessen haben Ihren Fahrzeugschein auf die neue Wohnanschrift zu ändern, kann auch dies mit einem weiteren Bußgeld durch die Kfz-Zulassungsbehörde geahndet werden.

  • Und sollten zu viele „Knöllchen“ gesammelt werden, kann die Fahreignung angezweifelt werden und in einem Führerscheinentzug samt Medizinisch-Psychologischer Untersuchung (MPU) enden.

Auch wenn einige den Bußgeldkatalog als „Abzocke“ oder „viel zu teuer“ ansehen, kommen Verkehrssünder in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern Europas vergleichsweise günstig davon, und das ohne hierbei das durchschnittliche Einkommen in den Ländern in Relation zu setzen. Sollte dies gegenübergestellt werden, ist Deutschland sogar das günstigste Land in Europa!

Niemand ist perfekt und jeder macht Fehler. Doch anstatt Einsicht zu zeigen und daraus zu lernen, wird versucht, das eigene Verhalten zu rechtfertigen, obwohl oft die eigene Bequemlichkeit zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer geht. Oft wird dann die Schuld noch bei anderen Verkehrsteilnehmern, den Ordnungs- und Polizeibehörden oder dem Staat gesucht, nicht aber bei sich selbst. Es wird diskutiert, einige werden ausfallend und es kommt sogar zu körperlichen Übergriffen. Soziale Denkweisen und Verhaltensnormen haben sich stark zurückentwickelt. Egoismus, Rücksichtslosigkeit und der Eigennutz stehen im Vordergrund. Die Respektlosigkeit in der Gesellschaft nimmt leider immer weiter zu und reicht bis hin zu Straftaten, ja wegen eines Parkverstoßes. Das ist nicht nur inakzeptabel und beschämend, es ist ein Armutszeugnis! Es ist traurig, dass immer höhere Geldstrafen als Abschreckungsmittel eingesetzt werden müssen. Wie die Praxis und auch andere Länder zeigen, scheint dies aber leider notwendig zu sein, da Apelle oder mündliche Verwarnungen nur selten Früchte tragen.

gez. T. Schäfer
Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes