Abb.: Lage des Geltungsbereichs der 7. FNP-Änderung in der Umgebung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in der Sitzung am 27.04.2023 die Einleitung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15.01 "Photovoltaikpark Terpt" Luckau/ OT Terpt beschlossen (Stvv/ 23/026) und den Beschluss am 24.05.2023 öffentlich bekannt gemacht.
In der Sitzung am 23.01.2024 wurden die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken abgewogen, der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung gebilligt und beschlossen, die förmlichen Beteiligungen gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Stvv/24/002).
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Der Geltungsbereich der 7. FNP-Änderung befindet sich westlich der Ortslage Terpt, nordöstlich der Stadt Luckau, südwestlich der Autobahn A 13. Eine flurstücksscharfe Darlegung ist auf Ebene des FNP entbehrlich.
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Es handelt sich überwiegend um Ackerflächen. Durch das Plangebiet verläuft die ehemalige Kreisstraße K 6125 und im Süden/Süd-Osten grenzt der Bebauungsplan Nr. 15.02 „Photovoltaikpark Terpt-West“ an.
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Durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes i.V.m. der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15.01 „Photovoltaikpark Terpt“ soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb einer großflächigen PV-Anlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz geschaffen werden.
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Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind
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im Internet unter https://luckau.de/de/buergerportal/stadtentwicklung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.
Sie sind ebenfalls auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg bereitgestellt unter https://www.uvp-verbund.de/bb
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Zudem können die Unterlagen während der angegebenen Frist während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Luckau, im Bauamt, im Flur des 1. Obergeschosses, Am Markt 34, 15926 Luckau eingesehen werden.
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Die Öffnungszeiten sind:
| Mo./Mi./Do. | 8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr; |
| Di. | 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr; |
| Fr. | 8 - 11 Uhr |
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Einen barrierefreien Zugang finden Sie an der Nordseite des Gebäudes.
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Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 7. Änderung des FNP abgegeben werden. Es wird um Abgabe der Stellungnahme in elektronischer Form gebeten.
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| E-Mail-Adresse: | |
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| Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. | |
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| Postanschrift: | Stadtverwaltung Luckau, Amt Markt 34, 15926 Luckau |
| Fax: | 03544 2948 |
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Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um eine Terminvereinbarung gebeten (Kontakt siehe oben; oder Tel.: 03544 594-161 bzw.-163).
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Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplan-Änderung nicht von Bedeutung ist.
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Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Fachgutachten (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
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• Fläche und Schutzgut Boden
Flächenversiegelungen, Bodenwertigkeit, Bodenfunktion, Verlust/Teilverlust von Bodenfunktion durch Versiegelung
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• Schutzgut Wasser:
Grundwasserflurabstand; Oberflächengewässer und Grundwasser
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• Schutzgut Klima und Luft:
Klimatische Ausgangslage, Kaltluftentstehungsgebiet, Bewertung der Klimaauswirkungen
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• Schutzgut Pflanzen/Biotope:
Vorbelastung, potenzielle natürliche Vegetation, Bestandsdarstellung, Bewertung der Ausganglage
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• Schutzgut Fauna/Tiere:
Brutvögel:
Vorbelastung durch Kurzumtriebsplantage, geschützte und streng geschützte Arten, stark gefährdete Arten
Reptilien:
Kartierung von Zauneidechsen
Bewertung der Auswirkungen auf die Arten
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• Schutzgut Landschaftsbild:
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung der Landschaft durch die Vorbelastungen und während der Bau- und Betriebsphase
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• Schutzgut Menschen:
Erholungsfunktion, Aufenthaltsqualität, Beeinträchtigungen während der Bau- und Betriebsphase
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• Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:
Keine Beeinträchtigung von Bodendenkmalen, -verdachtsflächen sowie sonstigen Sachgütern
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• Biologische Vielfalt:
Einschätzung der Vielfalt als Zusammensetzung aus Vielfalt der Arten, Lebensräume und genetischer Vielfalt innerhalb der Tier- und Pflanzenarten
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• Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen
Arten- und individuenarme Brutvogelgemeinschaften, wichtiger Standort für Reptilien, keine Wind- und Wassererosionen, Offenlandflächen wirken klimatischen ausgleichend, untergeordnete Bedeutung als Erholungsraum
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Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“ entnommen werden, welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.
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Hinweis: Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird die Bekanntmachung zusätzlich in das Internet eingestellt.
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Luckau, den 24.01.2024