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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Abb.: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 15.01 in der Umgebung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.01 „Photovoltaikpark Terpt" Luckau/OT Terpt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in der Sitzung am 27.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15.01 „Photovoltaikpark Terpt“ Luckau/OT Terpt beschlossen (Stvv/23/026) und den Aufstellungsbeschluss am 24.05.2023 öffentlich bekannt gemacht.

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In der Sitzung am 23.01.2024 wurden die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken abgewogen, der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, die förmlichen Beteiligungen gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Stvv/24/003).

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Beschreibung des Plangebiets:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15.01 befindet sich westlich der Ortslage Terpt, nordöstlich der Stadt Luckau, südwestlich der Autobahn A 13.

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Es handelt sich überwiegend um Ackerflächen. Durch das Plangebiet verläuft die ehemalige Kreisstraße K 6125 und im Süden/Süd-Osten grenzt der Bebauungsplan Nr. 15.02 „Photovoltaikpark Terpt-West“ an.

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Folgende Flurstücke sind enthalten:

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Terpt

002

278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 297, 298, 299, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 334, 335, 336, 337, 339, 341, 342, 343, 344, 345, 347, 348, 349, 350, 353, 354, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 375, 376, 377/2, 378/2, 379/2, 380, 382, 385, 386/1, 386/2, 388, 526, 527, 528, 529, 530, 531, tlw. 532, 533, 558, 559, 561, 562, 564, 565/1, 655, 657, 659, 661, 663, 665, 667, 669, 673, 675, 677, 679, 681, 683, 685, 687, 689, 691, 693, 695, 697, 699, 701, 703, 705, 710, 720, 808, 840

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Planungsziele des Bebauungsplans:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15.01 „Photovoltaikpark Terpt“ soll die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb einer nach derzeitigem Planungsstand rund 83 ha großen PV-Anlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz geschaffen werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 124,6 ha. Die nicht zur PV-Anlage zuzurechnenden Flächen sind überwiegend Ausgleichsflächen sowie Verkehrsflächen.

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Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind

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in der Zeit vom 12.02.2024 bis zum 15.03.2024

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im Internet unter https://luckau.de/de/buergerportal/stadtentwicklung/aktuelle-verfahren.html veröffentlicht.

Sie sind ebenfalls auf dem Planungsportal des Landes Brandenburg bereitgestellt unter https://www.uvp-verbund.de/bb

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Zudem können die Unterlagen während der angegebenen Frist während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Luckau, im Bauamt, im Flur des 1. Obergeschosses, Am Markt 34, 15926 Luckau eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten sind:

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Mo./Mi./Do.

8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr;

Di.

8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr;

Fr.

8 - 11 Uhr

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Einen barrierefreien Zugang finden Sie an der Nordseite des Gebäudes.

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Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15.01 „Photovoltaikpark Terpt“ Luckau/OT Terpt abgegeben werden. Es wird um Abgabe der Stellungnahme in elektronischer Form gebeten.

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E-Mail-Adresse: stadtplanung@luckau.de

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Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

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Postanschrift: Stadtverwaltung Luckau, Amt Markt 34, 15926 Luckau

Fax: 03544 2948

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Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um eine Terminvereinbarung gebeten (Kontakt siehe oben; oder Tel.: 03544 594-161 bzw.-163).

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Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

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Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Fachgutachten (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

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• Fläche und Schutzgut Boden

Flächenversiegelungen, Bodenwertigkeit, Bodenfunktion, Verlust/Teilverlust von Bodenfunktion durch Versiegelung

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• Schutzgut Wasser:

Grundwasserflurabstand; Oberflächengewässer und Grundwasser

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• Schutzgut Klima und Luft:

Klimatische Ausgangslage, Kaltluftentstehungsgebiet, Bewertung der Klimaauswirkungen

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• Schutzgut Pflanzen/Biotope:

Vorbelastung, potenzielle natürliche Vegetation, Bestandsdarstellung, Bewertung der Ausganglage

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• Schutzgut Fauna/Tiere:

Brutvögel:

Vorbelastung durch Kurzumtriebsplantage, geschützte und streng geschützte Arten, stark gefährdete Arten

Reptilien:

Kartierung von Zauneidechsen

Bewertung der Auswirkungen auf die Arten

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• Schutzgut Landschaftsbild:

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung der Landschaft durch die Vorbelastungen und während der Bau- und Betriebsphase

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• Schutzgut Menschen:

Erholungsfunktion, Aufenthaltsqualität, Beeinträchtigungen während der Bau- und Betriebsphase

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• Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

Keine Beeinträchtigung von Bodendenkmalen, -verdachtsflächen sowie sonstigen Sachgütern

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• Biologische Vielfalt:

Einschätzung der Vielfalt als Zusammensetzung aus Vielfalt der Arten, Lebensräume und genetischer Vielfalt innerhalb der Tier- und Pflanzenarten

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• Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen

Arten- und individuenarme Brutvogelgemeinschaften, wichtiger Standort für Reptilien, keine Wind- und Wassererosionen, Offenlandflächen wirken klimatischen ausgleichend, untergeordnete Bedeutung als Erholungsraum

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Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“entnommen werden, welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

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Hinweis: Gem. § 3 Abs.2 BauGB wird die Bekanntmachung zusätzlich in das Internet eingestellt.

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Luckau, den 24.01.2024

Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau