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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 3/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Aufruf zur Gewinnung von Bewerberinnen/Bewerbern für die Schöffenwahl 2023

Vor Gericht über Schuld und Unschuld entscheiden, am Ende das Strafmaß festlegen - ohne Jurastudium? Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die bei bestimmten Verhandlungen am Amts- oder Landesgericht mitwirken. Interessierte Bürgerinnen/Bürger der Stadt Luckau einschließlich ihrer Orts- und Gemeindeteile, welche sich der Aufgabe gewachsen fühlen bzw. Dritte (z.B. Parteien, Vereine, Verbände und/oder Organisationen), die sich an der Schöffenwahl 2023 mit einem Vorschlag beteiligen möchten, reichen ihre Bewerbungsunterlagen bitte schriftlich bis zum 31. März 2023 ein bei der

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Stadt Luckau

Der Bürgermeister

Am Markt 34

15926 Luckau.

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Zur Einreichung des Vorschlages ist ein standardisierter Bewerbungsvordruck zu verwenden, welcher u.a. auf der Internetseite der Stadt Luckau im Bürgerportal unter Politik / Wahlen heruntergeladen werden kann.

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Bei Fragen können Sie sich auch gern an Frau B. Lehmann (Hauptsamtsleiterin) per E-Mail an: wahl@luckau.de oder per Telefon: 03544 594-110 wenden.

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Den kompletten Inhalt des Aufrufes finden Sie auf der Homepage der Stadt Luckau sowie im Amtsblatt der Stadt Luckau, Ausgabe 01/2023.