Was ist eigentlich der Unterschied zwischen den Verkehrszeichen 209 und 214 (vorgeschriebene Fahrtrichtung …), 211 (vorgeschriebene Fahrtrichtung hier …), und 222 (vorgeschrieben Vorbeifahrt hier … vorbei)?
Alle Zeichen haben eins gemeinsam: sie bedeuten, dass bei diesen nur in die angezeigte Fahrtrichtung bzw. angezeigten Fahrtrichtungen gefahren werden darf und dass der Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) beim Abbiegen zu nutzen ist.
Zeichen 209 und 214 sind quasi eine Vorankündigung z.B. vor einer Kreuzung. Sie bedeuten, dass erst nach diesem Verkehrszeichen nach links, geradeaus oder rechts zu fahren ist.
Zeichen 211 bedeutet, dass vor diesem Zeichen nach links oder rechts zu fahren ist.
Zeichen 222 bedeutet, dass vor, z.B. einem Hindernis, nach links oder rechts gefahren werden muss. Das Zeichen wird im Übrigen dann eingesetzt, wenn nicht sicher entschieden werden kann, auf welcher Seite vorbeizufahren ist. Ein typisches Beispiel ist hier der Manteuffelplatz in Luckau.