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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 3/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Hundehaltung in Luckau

Während der Corona-Zeit wurden Hunde immer mehr zu einem treuen Begleiter und besten Freund. Insgesamt erfreuen sich die Tiere in der Luckauer Region weiterhin einer hohen Beliebtheit. In der Kernstadt Luckau sind offiziell unverändert über 350 Hunde angemeldet, in den Ortsteilen nur noch knapp 500 Hunde.

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Leider führt die Zunahme an Hundebesitzern auch zu Problemen. So gibt es beispielsweise fast überall Verunreinigungen durch Hundekot. Es werden regelmäßig „Hundehaufen“ auf Straßen, Gehwegen oder in den Parkanlagen festgestellt, die durch die Stadt oder den Grundstückseigentümer beseitigt werden. Die Entsorgung der Hinterlassenschaften ist jedoch kein Fall für die Stadtverwaltung oder den betroffenen Grundstückseigentümer, sondern Aufgabe des Hundehalters!

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Hin und wieder werden auch Halter „auf frischer Tat“ ertappt, wenn sie das Geschäft ihres Vierbeiners nicht beräumen. Das Liegenlassen von Hundekot stellt im Übrigen mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch wenn manche Hundehalter es nicht einsehen wollen: Hundekot ist kein Dünger! Die Hinterlassenschaften sind organischer Abfall und als solcher zu entsorgen. Gerichte haben daher schon entschieden, dass Kot eines Hundes auf einem Spielplatz die Gesundheit von Kindern fahrlässig gefährdet und somit sogar eine Straftat darstellen kann.

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Die Ausscheidungen vom Hund können gefährlich sein

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Die Ausscheidungen vom Hund sorgen zudem nicht nur für Geruchsbelästigung und ziehen Insekten (und auch andere Hunde) an, sondern können auch Parasiten, Würmer, Viren und Bakterien enthalten. Damit geht auch ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko vom Hundekot für Mensch und Tier aus. Auch freut sich niemand, wenn in solch einen Haufen getreten wird oder ein Haufen plötzlich vor der Haustür oder im Garten vorzufinden ist. Von daher empfehlen wir auch stets etwas Geeignetes mitzunehmen, um die Hinterlassenschaften des Vierbeiners beseitigen zu können.

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Die Anmeldung des Hundes

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Bei Kontrollen oder wenn ein Hund beispielsweise auffällig wird, z. B. weil er entlaufen ist oder ein anderes Tier oder gar einen Menschen gebissen hat, wird leider auch immer wieder festgestellt, dass Hunde nicht angemeldet sind. Grundsätzlich sind im Land Brandenburg alle Hunde in der örtlich zuständigen Verwaltung unaufgefordert anzuzeigen und unterliegen in fast allen Fällen der Hundesteuer. Nach der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg hat der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm zusätzlich einen Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) vorzulegen. Weiterhin müssen diese Hunde dauerhaft mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gekennzeichnet werden. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist der örtlichen Ordnungsbehörde ebenfalls mitzuteilen.

Die Anmeldung bei der Stadt Luckau ist im Übrigen online per Formular möglich, welches auf unserer Homepage verfügbar bzw. im Rathaus erhältlich ist. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Nichtanmeldung mindestens eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Verstöße werden durch die Kämmerei bzw. durch das Ordnungsamt entsprechend geahndet.

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Grundsätzlich wird empfohlen jeden Hund aber auch Katzen mit einem Mikrochip zu versehen, damit diese, falls sie mal entlaufen sollten, auch einem Eigentümer zuordenbar sind und somit auch schnell wieder zu Hause ankommen und nicht an das Tierheim in Zossen übergeben werden müssen.

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Oft erhält das Ordnungsamt Fragen von Bürgern aber auch Tierhaltern, auf die wir im Folgenden kurz eingehen möchten.

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Gibt es eigentlich eine grundsätzliche Leinenpflicht im Land Brandenburg bzw. in Luckau?

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Nein, diese gibt es nicht. Hunde sind aber gem. der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg u. a.

- bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen und Veranstaltungen,

- auf Sport- oder Campingplätzen,

- in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen wie dem Luckauer Laga-Park,

- in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln

so an einer reißfesten, maximal 2 m langen Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

Ausnahmen gibt es bei gefährlichen Hunden. Ein Hund, der als gefährlich gilt, ist außerhalb des befriedeten Besitztums ständig an einer höchstens 2 Meter langen und reißfesten Leine zu führen.

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Gibt es eigentlich einen grundsätzlichen Maulkorbzwang im Land Brandenburg bzw. in Luckau?

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Nein, diesen gibt es nicht. Hunde haben aber gem. der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg u.a. in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb zu tragen. Darüber hinaus ist einem gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums stets ein Maulkorb anzulegen.

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Muss die Stadt Luckau Hundekotbeutel zur Verfügung stellen?

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Nein, eine Pflicht besteht nicht, genau so wenig wie für Toilettenpapier fürs Herrchen. Zudem ist es Ihnen freigestellt, wie Sie die Hinterlassenschaften offiziell entsorgen, also ob Ihnen beispielsweise dafür ein Taschentuch genügt. Anders als in anderen Kommunen oder Bundesländern müssen Sie keine Kotbeutel mit sich führen, es wird jedoch empfohlen und für Sie als Halter selbstverständlich sein.

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Weitere Informationen finden Sie in der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg sowie in der Hundesteuersatzung der Stadt Luckau.