Titel Logo
Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 3/2025
Die Stadtverwaltung informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Internetbasierte Fahrzeugabmeldung oder -zulassung: So funktioniert „i-Kfz“

Keine Wartezeit und kein Gang ins Amt: Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher und effizienter zu gestalten.

 — 

Mit „i-Kfz“ können alle ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Das spart den Weg zur Zulassungsstelle und die Wartezeit vor Ort. Seit Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 01.09.2023 kann das Verfahren vollständig automatisiert und vereinfacht werden. Eine bedeutende Neuerung ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden.

 — 

Welche Vorgänge sind möglich?
  • Wunschkennzeichen reservieren
  • Außerbetriebsetzung (ZBI und AKZ)
  • Wiederzulassung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Umschreibung (ZBI, ZBII und AKZ)
  • Adressänderung (ZBI)
  • Neuzulassung (ZBII, COC)
Mindestvoraussetzungen
  • Authentifizierung über BundID-Konto als Gast oder mit Nutzerkonto, für diesen Prozess benötigen Sie einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp".
  • Ausnahme ist die Außerbetriebsetzung, hier benötigen Sie keine Authentifizierung, es reicht eine manuelle Eingabe der Personen aus.
  • Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) sowie den Kennzeichen (AKZ) müssen sich zwingend versiegelte Sicherheitscodes befinden.
  • Da bei finanzierten Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) meist bei der Bank hinterlegt ist und nicht zur Verfügung steht, ist die Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung für diese Fahrzeuge nicht möglich.

Ausführliche Informationen zum Verfahren und was Sie benötigen finden Sie auf der Homepage des BMDV: https://bmdv.bund.de/ unter internetbasierte Fahrzeugzulassung.

 —