Die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen obliegt dem jeweiligen Friedhofsträger. Darüber hinaus ist er für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf dem Friedhof verantwortlich. Dazu gehört auch die jährliche Standsicherheitskontrolle an den Grabmalen. Hierzu gelten zum einen die Regelungen der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zum anderen die Vorgaben des jeweils in der Friedhofssatzung verankerten Regelwerks.
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Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der SVLFG sind die Grabmale entsprechend den Regeln der Baukunst zu errichten und einmal jährlich, auf ihre Standsicherheit hin, zu überprüfen.
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Diese Prüfungen sollen auf den Friedhöfen in Verwaltung der Stadt Luckau (Luckau und Ortsteile) am 16. / 20. und 23. April 2026 erfolgen.
Es wird allen Nutzungsberechtigten und Pflegepflichtigen die Möglichkeit eingeräumt, an diesen Standsicherheitsprüfungen teilzunehmen.