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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 4/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Überprüfung der Standsicherheit von Grabmälern

Die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen obliegt dem jeweiligen Friedhofsträger. Darüber hinaus ist er für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf dem Friedhof verantwortlich. Dazu gehört auch die jährliche Standsicherheitskontrolle an den Grabmalen. Hierzu gelten zum einen die Regelungen der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zum anderen die Vorgaben des jeweils in der Friedhofsatzung verankerten Regelwerks.

Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der SVLFG sind die Grabmale entsprechend den Regeln der Baukunst zu errichten und einmal jährlich auf ihre Standsicherheit hin zu überprüfen.

Diese Prüfungen sollen auf den Friedhöfen in Verwaltung der Stadt Luckau (Luckau und Ortsteile) in der 18. und 19. Kalenderwoche erfolgen. Die nachfolgend benannten Zeiten sind nicht verbindlich, es können immer leichte Verschiebungen auftreten.

Es wird allen Nutzungsberechtigten und Pflegepflichtigen die Möglichkeit eingeräumt, an diesen Standsicherheitsprüfungen teilzunehmen.