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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 4/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Ablegen von Sperrmüll / illegale Entsorgung von Müll

Bitte helfen Sie mit, dass unsere Stadt sauber wird und bleibt!

Leider wird durch das Ordnungsamt immer wieder festgestellt, dass sich einige nicht an die Bestimmungen in Bezug auf (Sperr)müllentsorgung oder an den allgemeinen Umgang mit Abfällen halten. So werden einfach nicht mehr benötigte oder defekte Schränke, Matratzen, Elektrogeräte aber auch Baumaterial, Reifen, teilweise sogar Autos usw., in unseren Wäldern entsorgt, an die Straße oder auf Grünflächen abgestellt. Einige versuchen es sogar im Garten oder auf dem Grundstück zu verbrennen.

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Abfälle aus Haushaltungen und Gärten, Bauschutt und vieles mehr wird irgendwo in der Natur oder auf fremden Grundstücken entsorgt, frei nach dem Motto: Irgendjemand wird das schon wegräumen. Dies ist jedoch die falsche Einstellung, deutschlandweit verboten und kein Grundstückseigentümer freut sich darüber, fremde Abfälle entsorgen zu müssen. Doch wie muss ich mich nun korrekterweise verhalten?

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Für die Abholung, Entsorgung und Verwertung von Abfällen in Luckau sowie den Orts- und Gemeindeteilen ist der Kommunale Abfallentsorgungsverband Niederlausitz (KAEV) zuständig. Rest- und Papierabfälle sowie der gelbe Wertstoffbehälter werden regelmäßig am Wohnsitz abgeholt. Altgeräte und Sperrmüll (Möbel, Matratzen u.ä.) sind zur Entsorgung mit der Postkarte aus Ihrem Abfallkalender oder über das Onlineportal des Verbandes (www.kaev.de) anzumelden. Diese Entsorgung ist frei von zusätzlichen Kosten! Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Termin zur Abholung. Erst nachdem Sie diesen Termin erhalten haben, dürfen Sie Ihre Gegenstände, frühestens 1 Tag vor dem Abholtermin, mit Zustimmung der Ordnungsbehörde auch früher, vor die Haustür und möglichst nah an die Straße zur Abholung stellen.

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Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit der Postkarte aus Ihrem Abfallkalender, die Altgeräte und Sperrmüll auf der Deponie in Wittmannsdorf (Luckau) selbstständig und gebührenfrei zu entsorgen (Öffnungszeiten: jeden Do. 08.00-16.00 Uhr, Sa. in ungeraden Kalenderwochen 08.00-13.00 Uhr).

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Sollten Sie sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen halten, stellt dies mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar, in einigen Fällen sogar eine Straftat, die regelmäßig mit Bußgeldern geahndet wird. Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, müssen die Kosten fast immer durch den Entsorger (Stadt, Landkreis, KAEV, Forst, Eigentümer usw.) getragen werden und werden somit auf die Allgemeinheit, ggf. durch höhere Abfallgebühren, umgelegt. Sollten die Kosten durch die Stadt getragen werden, fehlen diese aufgewendeten Gelder wiederum für Vorhaben der Stadt.

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Wir bitten Sie daher, dass wenn Sie unberechtigtes Ablagern von Müll jeglicher Art feststellen, dies dem Ordnungsamt anzuzeigen (möglichst mit Beweisen wie Tatzeit, Ort und Verursacher) oder, natürlich ohne sich selbst einer Gefahr auszusetzen, ggf. sogar die Person unmittelbar darauf anzusprechen. Das Anzeigen ist im Luckauer Rathaus persönlich, per Post an das Ordnungsamt oder online per E-Mail an ordnungsamt@luckau.de möglich.

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Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Hilfe Luckau sauber zu halten!