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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 5/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Heizkostenhilfe für Privathaushalte

Private Haushalte im Land Brandenburg, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, können nun auch endlich rückwirkend seit dem 08.05.2023 finanzielle Hilfe für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten beantragen.

Die Härtefallhilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die vom 01.01.2022 bis 01.12.2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hatten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Der Antrag kann online über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unter www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/ gestellt werden. Zuvor ist über einen Online-Rechner zu ermitteln, ob für Sie eine Antragstellung in Frage kommt.

Bei allen Fragen zum Antragsverfahren kontaktieren Sie bitte die Berater*innen der ILB unter der Tel.: 0331 660-2920 (Mo - Fr, 8 - 17 Uhr).