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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 5/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Wichtige Informationen zur Beantragung des Personalausweises und Reisepasses

Der Sommerurlaub und somit auch die Urlaubs- und Reisezeit rücken näher. Meistens wird dann kurz vor Reisebeginn festgestellt, dass der Personalausweis oder Reisepass bald abläuft bzw. bereits abgelaufen ist und im schlimmsten Fall der Urlaub in Gefahr ist. All dies ist oftmals mit Hektik und Ärger verbunden.

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Um genau diesen Scherereien und Stress aber auch eventuell anfallenden Strafgebühren aus dem Wege zu gehen, möchten wir Sie vorsorglich erinnern und dazu animieren, auf die Gültigkeit ihrer Dokumente und auf folgende Hinweise zu achten.

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt für alle Deutschen die sogenannte Ausweispflicht. Beispielsweise für Reisen ins Ausland, Behördengänge, Bankgeschäfte sowie zahlreiche Verträge (z.B. Autokauf, Handyvertrag usw.) benötigen Sie zum Nachweis Ihrer Identität einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

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In folgenden Fällen müssen Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen:

  • Sie werden 16 Jahre alt
  • Ihr altes Dokument ist nicht mehr gültig
  • Sie haben Ihr altes Dokument nicht mehr (z.B. bei Verlust/Diebstahl)
  • Sie haben einen neuen Namen angenommen (z.B. durch Heirat)

Voraussetzungen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • persönliches Erscheinen im Einwohnermeldeamt
  • Der Antrag ist in dem Einwohnermeldeamt/Bürgeramt zu stellen, wo Sie wohnhaft sind. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Zudem sind die Gebühren höher.
  • Im Melderegister muss gespeichert sein, dass eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) von Ihnen vorlag. Das ist nicht immer der Fall.
  • Für Personen unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.

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Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Ihr alter Personalausweis / Reisepass / Lichtbildausweis
  • unter Umständen: Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Bei Anträgen für Kinder unter 16 Jahren: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters. Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.

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aktuelle Durchschnittliche Bearbeitungszeiten:

Reisepass: etwa 5 – 6 Wochen

Personalausweis: etwa 2 – 3 Wochen

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In den ersten Wochen des Jahres 2024 stiegen die Antragszahlen vor allem für Reisepässe außergewöhnlich deutlich an. Sogar die regelmäßig hohen Antragszahlen jedes Jahr vor den Sommermonaten wurden bereits zahlenmäßig übertroffen. Sollten sich die Bestelleingänge auf diesem hohen Niveau stabilisieren, ist absehbar, dass sich die Lieferzeit für reguläre Passbestellungen erhöhen wird. Entsprechend empfehlen wir rechtzeitig, mindesten 2 Monate vor Reisebeginn, bei Bedarf einen neuen Reisepass zu beantragen.

Sollten Sie unter Umständen gesundheitlich nicht in der Lage sein ein Dokument zu beantragen, setzen Sie sich bitte mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung, damit Ihnen auch in dieser Situation geholfen werden kann.

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Weitere Informationen finden Sie u. a. auf www.personalausweisportal.de oder erhalten diese in Ihrem Einwohnermeldeamt.