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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 7/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Kreuzkraut - eine Gefahr für die Gesundheit von Pferden und Rindern

Immer häufiger erhält die Stadt Luckau Anfragen und Meldungen über das Frühlingskraut bzw. zu Kreuzkräutern.

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Ein leuchtend gelbes Blütenmeer war in letzter Zeit wieder rings um Luckau zu bewundern. Die ansprechende Optik der vor allem im Frühjahr gelb blühenden Wiesen und Felder darf jedoch nicht über einige Risiken hinwegtäuschen. Nein, wir sprechen nicht von den goldgelb blühenden Rapsfeldern, sondern von den giftigen Kreuzkraut-Arten. Denn das Jakobs-Kreuzkraut und andere Kreuzkräuter enthalten höhere Konzentrationen an hoch giftigen Pyrrolizidin-Alkaloiden. Besonders für Pferde und Rinder sind diese giftig. Die Aufnahme von verseuchtem Futter kann bereits nach wenigen Tagen zu chronischen bis hin zu tödlichen Leberschäden führen.

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Die Kreuzkräuter sind in allen Entwicklungsstadien und besonders in der Blüte giftig. Die Toxine werden bei der Heutrocknung oder in der Grassilage kaum abgebaut. Während Weidetiere die Pflanzen aufgrund ihres Geruchs oftmals verschmähen, ist die Aufnahme als Heu oder Silage wenig eingeschränkt.

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Bezüglich des Umganges zu Kreuzkräutern bestehen keine Regelungen zur Melde- oder Bekämpfungspflicht im Land Brandenburg, obwohl die Pflanzenteile gesundheitsschädlich sein können und diese bei einzelnen Tieren sogar bis zum Tod führen können.

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Das Straßenbegleitgrün / Bankett entlang der Straßen wird zwar regelmäßig durch die Straßenbaulastträger gemäht; in der Regel erfolgt dies jedoch nicht unter Berücksichtigung der Wuchszeiten von Kreuzkräutern sowie Ambrosia. Andere Bereiche hingegen, wie brach liegende Felder, werden nicht gemäht.

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Es wird daher empfohlen durch die Eigentümer betroffene Flächen im Auge zu behalten, einzelne Pflanzen zu entfernen und bei Bedarf größere Flächen zu mähen bzw. chemisch zu behandeln, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden und Tierfutter nicht zu verseuchen.

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Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung unter:

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https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/pflanzenschutz/faq-kreuzkraeuter