Ab dem 24.07.2025 startet der Rückbau der Ampel an der Kreuzung Am Anger, Berliner Str. / Dresdener Str./ Lindenstr. unter Vollsperrung des Knotenpunktes. Die Umleitung erfolgt über die Umgehungsstraße bzw. über die Südpromenade / Karl-Marx-Str.
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Anstelle der Ampel entsteht nun ein Kreisverkehr. Dieser bietet nicht nur den Vorteil, dass vor allem die Wartezeiten von der Straße Am Anger bzw. Lindenstr. kommend merklich kürzer werden und der Verkehr insgesamt flüssiger verlaufen wird, sondern er bietet aufgrund von 4 Fußgängerüberwegen auch mehr Sicherheit für Fußgänger und kürzere Wartezeiten.
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Doch wie verhalte ich mich in einem Kreisverkehr mit Fußgängerüberweg korrekt?
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Wie an jedem Fußgängerüberweg haben Fußgänger Vorrang gegenüber den ein- und ausfahrenden Fahrzeugen, wenn die Fußgänger den Fußgängerüberweg queren möchten. Dies geht u.a. aus dem § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hervor:
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„An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge […] den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.“
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Was ist ansonsten noch im Kreisverkehr zu beachten?
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Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt zu einfahrenden Fahrzeugen. Einfach gesprochen gilt hier links vor rechts. Geblinkt wird nur beim Verlassen des Kreisverkehrs.
Sollte es im Übrigen an einem Kreisverkehr keinen Fußgängerüberweg geben, ist beim Abbiegen / Ausfahren u.a. Fußgängern oder Radfahrern, die auf oder neben der Fahrbahn in gleicher Richtung fahren oder gehen, Vorrang zu gewähren (§ 9 Absatz 3 StVO). Eine typische Kreuzung hierfür ist die Abfahrt in Richtung Freiimfelde / Industriegebiet an der B87.
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Die Vollsperrung und Baumaßnahmen sollen im Übrigen am 06.09.2025 beendet sein. Die Lindenstraße wird auch nach der Fertigstellung eine unechte Einbahnstraße bleiben, d.h. dass die Einfahrt aus dem Kreisverkehr nicht zulässig ist, jedoch innerhalb der Straße in beide Richtungen gefahren werden darf.