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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 8/2023
Die Stadtverwaltung informiert
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Abschaffung des Kinderreisepasses

Im Bundestag wurde kürzlich die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ soll künftig ein elektronischer Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden. Durch die Einführung des neuen Passversagungsgrundes soll u.a. Kindesmissbrauch im Ausland unterbunden werden.

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Mit der geplanten Abschaffung wird künftig der Aufwand der Eltern für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

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Es ist zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument zu beantragen.

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Bei begründeten Einzelfällen besteht weiterhin die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses, sofern es das Reisezielland zulässt. Die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort.