Egal ob Sie in einem Stadtzentrum oder im Wohngebiet leben, Parkplätze sind oft rar. Doch woran liegt das?
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Als einst die Städte erbaut wurden, gab es noch keine Autos und somit gab es auch kaum Bedarf an Parkraum. Der deutsche Durchschnittshaushalt besitzt mittlerweile häufig mehrere Fahrzeuge. Das Pendeln zum Arbeitsort erfordert es oftmals, dass mehrere ein eigenes Fahrzeug brauchen. Andere besitzen sogar ein Schönwetter- oder Sommerfahrzeug. Aus diesem Grund fehlen heute oft private Parkplätze auf dem eigenen Grundstück oder Parkplätze bzw. Parkhäuser. So mancher weicht dann halt auf den Gehweg aus. Schließlich ist dort ja Platz und ich behindere andere Autofahrer nicht.
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Doch darf man eigentlich auf dem Gehweg halten bzw. parken oder ist dies nur beschränkt möglich?
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Grundsätzlich sind das Halten oder Parken nur auf der Fahrbahn oder ausgewiesenen Parkplätzen im Sinne des § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gestattet und die Fahrbahn im Sinne § 2 StVO ist zu nutzen, egal ob mit dem PKW oder einem Motorrad. Auch das Parken auf dem Gehweg, egal ob mit einem Rad oder allen oder zum Be- und Entladen ist grundsätzlich verboten, sofern das Abstellen eines Fahrzeugs nicht durch das Zeichen 315 erlaubt wird. Erst bzw. nur wenn das Verkehrszeichen 315 angebracht ist, ist das Parken auch auf dem Gehweg zulässig, jedoch nur für Fahrzeuge bis 2,8 t. Ansonsten gilt der Grundsatz: Der Gehweg ist nur für Fußgänger und teilweise für Radfahrer bestimmt, wie z. B. für Kinder bis zum 10. Lebensjahr oder Erwachsene, die ihre Kinder begleiten.
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Müssen Autofahrer mit einem Bußgeld bei verbotswidrigem Parken auf dem Gehweg rechnen?
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Sollten Sie verbotswidrig den Gehweg nutzen, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von mind. 55 Euro rechnen. Behindern Sie dabei jemanden bzw. parken Sie länger als eine Stunde, ist dies bereits ein Bußgeldtatbestand. Dieser ist mit mind. 70 Euro zzgl. der gesetzlich bestimmten Gebühren und Auslagen in Höhe von 28,50 Euro im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog bestimmt. Ferner kommt bei diesem Verstoß ein Punkt in Flensburg hinzu. Durch Falschparken kann es also sogar zu einem Führerscheinentzug kommen, sofern das Punktekonto voll ist.
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Bitte nutzen Sie daher zum Halten und Parken ausschließlich den rechten Fahrbahnrad bzw. ausgewiesene Parkflächen, um Fußgänger oder Radfahrer nicht zu behindern und auch um teure Bußgelder zu vermeiden.