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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 8/2024
Die Stadtverwaltung informiert
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Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Diese und weitere Fragen aber auch Irrtümer zum Schwerbehindertenausweis wurden am 25.06.2024 in der Luckauer Kulturkirche durch das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) vorgestellt. Denn mit einem Grad der Behinderung können Sie Vorteile wahrnehmen – ob auf der Arbeit, beim Fahren mit Bus und Bahn oder bei der Steuer. Entscheidend hierfür sind der Grad der Behinderung und die Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis.

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Damit ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, bedarf es einer ärztlichen Diagnose und Feststellung der Behinderung, welche auch mit Prognose für die Zukunft als Behinderung und nicht nur als Erkrankung diagnostiziert ist. Daher empfiehlt es sich auch einen Antrag nicht sofort nach einer OP zu stellen oder nach einem Reha-Aufenthalt. Diagnosen sind jedoch bei Antragstellung nicht zwingend erforderlich. Eine Schilderung mit eigenen Worten der Einschränkungen reicht bereits aus.

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Ein Antrag kann einfach von zuhause am PC über die Homepage des LASV gestellt werden oder schriftlich per Post. Einen Vordruck finden Sie ebenfalls auf der Homepage des LASV. Das LASV prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie einen Ausweis erhalten können. Rund 70.000 Anträge werden im Übrigen jährlich in Brandenburg gestellt und rund 16 Prozent der Brandenburger nehmen Leistungen des LASV in Anspruch.

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Das gesamte Verfahren ist kostenfrei, auch etwaige Gutachten oder beauftragte Gutachten in einem Widerspruchsverfahren. Das LASV entscheidet innerhalb von wenigen Wochen über Ihren Antrag. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, bekommen Sie den Ausweis in Form einer Scheckkarte ausgehändigt. In der Regel ist der Ausweis fünf Jahre gültig. Sollte sich in dieser Zeit der Gesundheitszustand verschlechtern, sollten Sie dies dem LASV anzeigen. In diesem Fall bewertet es Ihren Grad der Behinderung neu und passt bei Bedarf die Angaben auf Ihrem Ausweis an. Nach Ablauf der Befristung ist im Übrigen kein neuer Antrag erforderlich. Schicken Sie für die Verlängerung formlos ein Lichtbild, Ihren Namen mit Geburtsdatum sowie Ihr Geschäftszeichen an das LASV.

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Mit dem Ausweis erhalten Sie auch Vorteile, sogenannte Nachteilsausgleiche. Der Grund hierfür ist, dass Sie in ihrem Alltag oft höhere Kosten haben. So müssen Sie beispielsweise mehr Geld für Medikamente, Hilfsmittel oder Pflege ausgeben. Um diese und andere Nachteile zumindest etwas auszugleichen, eine bessere Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu haben, gibt es Nachteilsausgleiche. Dies sind z.B. Vergünstigungen bei der Steuer, mehr Urlaubstage, früher in Altersrente gehen, Anspruch auf einen Behindertenparkausweis, vergünstigte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel oder vergünstigte Eintrittspreise bei Veranstaltungen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen gern das LASV telefonisch unter 0355 2893 800 oder per E-Mail unter service@lasv.brandenburg.de zur Verfügung.