Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
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Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg
Am 25.06.2024 hat das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung erlassen, welche bereits zum 01.07.2024 in Kraft getreten ist und im gesamten Land Brandenburg gilt. Doch was bedeutet das für Sie als Hundehalter? Hier eine Kurzfassung:
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- Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nichtgefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.
- Die größte Veränderung ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab 20 kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde. Die Registrierung/Anzeige ist nun bei allen Hunden, unabhängig von der Hundesteuer, auch gegenüber den Ordnungsbehörden vorzunehmen.
- Es wurde verankert, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Andernfalls drohen Bußgelder.
- Der Nachweis über die Zuverlässigkeit (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) gilt nur noch für gefährliche Hunde.
- Ferner gibt es keine Listenhunde mehr, sondern die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens. Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung der örtlichen Ordnungsbehörde dies ergibt. Hunde, welche nach altem Recht rein wegen der Rassezugehörigkeit als gefährlich galten, gelten seit Inkrafttreten der Verordnung, also seit dem 01.07.2024, automatisch als nicht mehr gefährlich!
- Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen.
Die neue Hundehalterverordnung finden Sie auf unserer Homepage sowie im Internet unter der Suche Hundehalterverordnung Brandenburg.