Liebe Eltern!
Die Kinder, die für das Schuljahr 2024/25 zur Schule angemeldet werden, sind laut § 3 SprachfestFörderverordnung – SfFV verpflichtet, am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Kinder, die bereits eine Kindertagesstätte besuchen, nehmen automatisch an der Sprachstandsfeststellung teil.
Eltern von Hauskindern werden hiermit aufgefordert, ihr Kind zeitnah in der
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| Kita „Sonnenblume“, Am Anger 16 in 15926 Luckau |
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| zur Sprachstandsfeststellung anzumelden. |
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| Ansprechpartner ist Frau Franke (Telefon: 03544 2497). |