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Luckauer Lokalanzeiger (beiliegend Amtsblatt für die Stadt Luckau)
Ausgabe 9/2025
Die Stadtverwaltung informiert
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Neuer Kreisverkehr mit Fußgängerüberweg in Luckau

Seit dem 05.09.2025 befindet sich an der Kreuzung Am Anger, Berliner Str. / Dresdener Str./ Lindenstr. anstelle einer Ampel nun ein Kreisverkehr. Dieser bietet nicht nur den Vorteil, dass vor allem die Wartezeiten von der Straße Am Anger bzw. Lindenstr. kommend merklich kürzer sind und der Verkehr insgesamt flüssiger verläuft, sondern er bietet aufgrund von 4 Fußgängerüberwegen auch mehr Sicherheit für Fußgänger und kürzere Wartezeiten. Ähnlich wie bei vielen anderen Situationen im Straßenverkehr gilt jedoch: Kreisverkehre sind nur effizient, wenn man die Regeln kennt.

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Doch wie verhalte ich mich in einem Kreisverkehr mit Fußgängerüberweg korrekt?

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Wie an jedem Fußgängerüberweg haben Fußgänger Vorrang gegenüber den ein- und ausfahrenden Fahrzeugen, wenn die Fußgänger den Fußgängerüberweg queren möchten. Dies geht u.a. aus dem § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hervor:

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„An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge […] den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.“

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Was ist ansonsten noch im Kreisverkehr zu beachten?

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Die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt zu einfahrenden Fahrzeugen. Einfach gesprochen gilt hier links vor rechts. Geblinkt wird nur beim Verlassen des Kreisverkehrs.

Sollte es im Übrigen an einem Kreisverkehr keinen Fußgängerüberweg geben, ist beim Abbiegen / Ausfahren u.a. Fußgängern oder Radfahrern, die auf oder neben der Fahrbahn in gleicher Richtung fahren oder gehen, Vorrang zu gewähren (§ 9 Absatz 3 StVO). Eine typische Kreuzung hierfür ist die Abfahrt in Richtung Freiimfelde / Industriegebiet an der B 87.