Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung — Weißenfels, 05.12.2022
und forsten Süd, Weißenfels
| Sitz: | Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels |
| Postanschrift: | PF 1655, 06665 Weißenfels |
| Telefon: | 03443 280-0 |
| Fax: | 03443 280-80 |
| Bodenordnungsverfahrens: | Zorbau/Granschütz |
| Verfahrensnummer: | 611/240 WSF001 |
Bekanntgabe
Im Bodenordnungsplan werden die Ergebnisse des Bodenordnungsverfahrens zusammengefasst. Er wird durch den 1. Nachtrag geändert. Dieser 1. Nachtrag wird nun bekannt gegeben. Die Bekanntgabe des 1. Nachtrages erfolgt gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit §63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG).
Die vom 1. Nachtrag betroffenen Grundbuchblätter sind in Anlage 1 aufgelistet.
Auslegung
Der 1. Nachtrag liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Zimmer 105 vom 23.01.2023 bis 30.01.2023 während der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr, sowie freitags 9:00 - 12:00 Uhr aus. Auf Wunsch wird der Bodenordnungsplan erläutert und Auskünfte erteilt.
Auf Grund der aktuellen Corona-Bestimmungen wird um telefonische Terminabsprache ab dem 02.01.2023 unter 03443 280305, 03443 280306 oder 03443 2800 gebeten.
Nähere Informationen zum Verfahren, u.a. die Information zum 1. Nachtrag, finden Sie im Internet unter:
Anhörungstermin
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 FlurbG zur Bekanntgabe des 1. Nachtrages wird bestimmt auf
den 31.01.2023 in der Zeit
von 9:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 16:00 Uhr
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Zimmer 105.
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
| 1. | Teilnehmer für ihre dem Bodenordnungsverfahren unterliegenden Grundstücke, |
| 2. | Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Bodenordnungsverfahren unterliegen, |
| 3. | Empfänger neuer Grundstücke im Bodenordnungsverfahren, |
Sie können Widerspruch gegen den 1. Nachtrag zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen haben keine rechtliche Wirkung.
Auf Grund der aktuellen Corona-Bestimmungen wird um ein vorab formulierten Sachverhalt zum Widerspruch und eine telefonische Terminabsprache ab dem 02.01.2023 unter 03443 280305, 03443 280306 oder 03443 2800 gebeten.
Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht erforderlich.
Im Anhörungstermin besteht nicht die Möglichkeit für Auskünfte und Erläuterungen zum Plan. Nutzen sie hierfür den Zeitraum der Auslegung.
Sollte ein Beteiligter an der Wahrnehmung der Termine verhindert sein, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss eine schriftliche amtlich beglaubigte Vollmacht vorweisen (§ 123 FlurbG). Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum Widerruf gegenüber dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd weiterhin ihre Gültigkeit. Vollmachtsvordrucke können im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Weißenfels (Frau Schünke 03443 280-306 und Frau Harloff 03443 280-305) abgefordert werden.
Datenschutzrechtliche Hinweise
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. V. m. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - zu erfolgen hat, wird nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen vorgenommen. Weitergehende Informationen sind unter
http://lsaurl.de/alffsueddsgvo zu finden.
SACHSEN-ANHALT
Anlage 1
Grundbuchbezirk Granschütz
betroffene Grundbuchblätter
631, 893, 985, 988, 829, 919, 863, 973, 929, 1163, 1167, 882, 961, 1005, 659, 865, 855, 946, 990, 741, 867, 955, 958, 600, 1151, 1078
Grundbuchbezirk Poserna
betroffene Grundbuchblätter
402, 412, 328, 331, 506, 511, 550, 32
Grundbuchbezirk Zorbau
betroffene Grundbuchblätter
811, 460, 275, 319, 273, 394, 344, 428, 258, 329, 342, 775, 737, 898, 360, 625, 870, 267, 649, 632, 855, 150, 270, 411, 652, 925, 856, 844, 519, 520, 905, 751, 860, 523, 485, 805, 806, 617, 951, 787, 799
Grundbuchbezirk Taucha
betroffene Grundbuchblätter
347, 525, 429,
Grundbuchbezirk Borau
betroffene Grundbuchblätter
891, 968