in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen bitten wir um die Anmeldung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes an der Grundschule Lützen. Schulpflichtig für das Schuljahr 2025 / 2026 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben. (Geburtsdatum: 01.07.2018 - 30.06.2019)
Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig angemeldet und gegebenenfalls eingeschult werden, wenn sie aus amtsärztlicher Sicht einen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsstand und unter pädagogischen Gesichtspunkten einen entsprechenden Entwicklungsstand erreicht haben, der eine vorzeitige Einschulung rechtfertigt.
Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt durch die Erziehungsberechtigten persönlich
am
| Montag, d. 19.02.2024 | von 12.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Bitte bringen Sie unbedingt die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch mit.
Die Anwesenheit Ihres Kindes ist nicht erforderlich.
Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten benötigen wir für die Anmeldung eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteiles.
Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, vereinbaren Sie bitte mit uns telefonisch einen neuen Termin (034444 90738).