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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Aus den Ortschaften
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Aufforderung an die Erziehungsberechtigten zur Anmeldung ihrer Kinder zum Schulbesuch in der Grundschule Lützen für das Schuljahr 2025 / 26

Werte Erziehungsberechtigte,

in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen bitten wir um die Anmeldung Ihres schulpflichtig werdenden Kindes an der Grundschule Lützen. Schulpflichtig für das Schuljahr 2025 / 2026 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben. (Geburtsdatum: 01.07.2018 - 30.06.2019)

Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig angemeldet und gegebenenfalls eingeschult werden, wenn sie aus amtsärztlicher Sicht einen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsstand und unter pädagogischen Gesichtspunkten einen entsprechenden Entwicklungsstand erreicht haben, der eine vorzeitige Einschulung rechtfertigt.

Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt durch die Erziehungsberechtigten persönlich

am

Montag, d. 19.02.2024

von 12.00 Uhr – 16.00 Uhr

Bitte bringen Sie unbedingt die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch mit.

Die Anwesenheit Ihres Kindes ist nicht erforderlich.

Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten benötigen wir für die Anmeldung eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteiles.

Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, vereinbaren Sie bitte mit uns telefonisch einen neuen Termin (034444 90738).

I. Kowaczek
Schulleiterin der Grundschule Lützen