Sehr geehrte Steuerzahlende,
die Hundesteuerbescheide behalten ebenfalls für das Jahr 2024 Ihre Gültigkeit.
Der Betrag, welcher sich aus dem letzten schriftlichen Hundesteuerbescheid ergibt, ist zur Fälligkeit 15.05.2024 auf das Konto der Stadt Lützen, unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
Übersicht der Fälligkeiten weiterer Forderungen:
| Friedhofsunterhaltungsgebühren | 30.06.2024 |
| Garagenstandplatzgebühr | 15.01.2024 |
| Pachten | 15.01.2024 |
Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, überweisen Sie bitte die Forderungen unter Angabe Ihres Kassenzeichens/ Personenkontos (auf dem jeweiligen Bescheid ersichtlich) als Zahlungsgrund, zu den genannten Fälligkeiten bitte auf das Konto der Stadt Lützen:
Empfänger: Stadt Lützen
IBAN: DE08 8005 3000 3750 2005 04
BIC-Code: NOLADE21BLK
Kreditinstitut: Sparkasse Burgenlandkreis