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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 1/2024
Mitteilungen der Stadtverwaltung
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Information der Kämmerei zur Zahlung von Steuern und Abgaben

Information der Kämmerei der Stadt Lützen zur Zahlung von Steuern und Abgaben für das Jahr 2024

Sehr geehrte Steuerzahlende,

die Hundesteuerbescheide behalten ebenfalls für das Jahr 2024 Ihre Gültigkeit.

Der Betrag, welcher sich aus dem letzten schriftlichen Hundesteuerbescheid ergibt, ist zur Fälligkeit 15.05.2024 auf das Konto der Stadt Lützen, unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

Übersicht der Fälligkeiten weiterer Forderungen:

Friedhofsunterhaltungsgebühren

30.06.2024

Garagenstandplatzgebühr

15.01.2024

Pachten

15.01.2024

Sollten Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, überweisen Sie bitte die Forderungen unter Angabe Ihres Kassenzeichens/ Personenkontos (auf dem jeweiligen Bescheid ersichtlich) als Zahlungsgrund, zu den genannten Fälligkeiten bitte auf das Konto der Stadt Lützen:

Empfänger: Stadt Lützen

IBAN: DE08 8005 3000 3750 2005 04

BIC-Code: NOLADE21BLK

Kreditinstitut: Sparkasse Burgenlandkreis

Im Auftrag
Raimann
Sachbearbeiterin Steuern