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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufforderung zur   Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2026/2027

Auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Bildung (MB) vom 15.09.2018 - 23 - 80100/1-1 und entsprechend dem Beschluss des Stadtrates 99/2010 zur Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Lützen wird Folgendes bekanntgegeben:

Die Personensorgeberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule anzumelden.

Schulpflichtig werden für das Schuljahr 2026/2027 Kinder, die bis zum 30.06.2026 das 6. Lebensjahr (Geburtstag vom 01.07.2019 - 30.06.2020) vollendet haben.

Die Anmeldung erfolgt in den Grundschulen der

Stadt Lützen wie folgt:

1. Schulbezirk Lützen

Schule:

Grundschule Lützen

Pestalozzistraße 4

06686 Lützen

Termin:

Montag, 17.02.2025,

12:00 - 16:00 Uhr

Schulbezirk:

Kinder mit Hauptwohnsitz in den Ortsteilen Lützen und Meuchen

Kontakt:

Schulleiterin

Frau Kowaczek

Tel. 03444490738

kontakt@gs-luetzen.bildung-lsa.de

2. Schulbezirk Großgörschen

Schule:

Scharnhorst-Grundschule Großgörschen

OT Großgörschen

Platz der Deutschen Einheit 1 06686 Lützen

Termin:

Mittwoch, 19.02.2025,

12:00 - 17:00 Uhr

Schulbezirk:

Kinder mit Hauptwohnsitz in den Ortsteilen Großgörschen, Kleingörschen, Kaja, Rahna, Kölzen, Starsiedel, Göthewitz, Kreischau, Muschwitz, Pobles, Söhesten, Tornau und Wuschlaub

Kontakt:

Schulleiterin Frau Voigt

Tel. 034444 20532

kontakt@gs-grossgoerschen.bildung-lsa.de

3. Schulbezirk Rippach

Schule:

Grundschule Rippach

OT Großgöhren Schulstraße 1O 06686 Lützen

Termine:

Montag, 17.02.2025,

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag, 18.02.2025.

15:00 - 17:00 Uhr

Schulbezirk:

Großgöhren, Kleingöhren, Pörsten, Rippach, Dehlitz, Lösau, Oeglitzsch, Gostau, Sössen, Stößwitz, Bothfeld, Michlitz, Röcken, Schweßwitz, Poserna

Kontakt:

Schulleiterin Frau Kasprzik

Tel. 03443 236272

kontakt@gs-rippach.bildung-lsa.de

Kinder, die bis zum 30.06.2026 das 5. Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Dazu ist ein Antrag auf vorzeitige Aufnahme bei der entsprechenden Grundschule zu stellen.

Beim Gespräch zur Anmeldung in der Grundschule sind mit der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch die Personalien des schulpflichtig werdenden Kindes vorzulegen. Darüber hinaus werden die Daten der Personensorgeberechtigten erhoben und im Schülerstammblatt erfasst. Besucht das Kind eine Kindertageseinrichtung, werden Name, Anschrift und Telefonnummer der Einrichtung zu den Unterlagen genommen.

Außerdem ist die Masernschutzimpfung in Kopie nachzuweisen.

Zum Termin der Anmeldung ist es lt. RdErl. des MB erforderlich, dass alle Personensorgeberechtigten des Kindes ihre Unterschrift leisten. Das gilt für verheiratete und auch für getrennt lebende Eltern.

Kann ein Personensorgeberechtigter nicht zur Anmeldung erscheinen, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinerziehenden Elternteilen/Personensorgeberechtigten ist ein Nachweis erforderlich (ggf, vom Jugendamt).

Es ist nicht erforderlich, dass das schulpflichtig werdende Kind zur Anmeldung erscheint.

Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, vereinbaren Sie bitte mit der zuständigen Grundschule telefonisch einen neuen Termin.

Personensorgeberechtigte, die ihr Kind an einer freien Grundschule anmelden möchten, haben sich dennoch zu den genannten Terminen an der für sie zuständigen Grundschule vorzustellen und anzuzeigen, dass die Absicht besteht, das schulpflichtig werdende Kind an einer freien Grundschule einzuschulen.

Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Grundschulen unter den o. g. Telefonnummern oder die Stadt Lützen als Schulträger unter Tel. 034444 315-67.

Weiß
Bürgermeister