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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Die Stadt Lützen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Sekretär für die Grundschule in Rippach - Stellen-ID 41.03 (m, w, d)

unbefristet in Teilzeit.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

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Büro-, Sekretariatstätigkeiten und Organisationsaufgaben

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Registratur und Postverkehr

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Planung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel, Kassenbuch und Handkasse

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An- und Abmeldungen und Aufnahme der Schüler

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Schülerangelegenheiten

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Führung und Erstellung von Schülerstammblättern und Schulbescheinigungen

>

Krankmeldungen aufnehmen und weiterleiten, Meldung Personalausfall

>

Mitwirkung bei der Erstellung und Pflege der Personalübersicht

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Lehrerangelegenheiten

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Unterlagen und Informationen Personalrat vorbereiten bzw. aushängen

Anforderungen:

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eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Kaufmann/-frau für Büromanagement, Verwaltungsfachangestellten oder vergleichbar Abschluss, bzw. eine erworbene oder vergleichbare berufliche Qualifikation

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ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Verantwortungsvermögen

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Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit

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Führerschein der Klasse B

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sicherere Kenntnisse um Umgang mit EDV-Anwendungen (Microsoft Office)

Die Stelle ist in Teilzeit, mit 20 Wochenstunden, unbefristet zu besetzen und bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (TVöD-V). Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 6.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung mit Angabe der Stellen-ID 41.03 inklusive Bewerbungsschreiben, das sowohl auf die geforderten Voraussetzungen, als auch auf die Motivation der Bewerbung eingeht, einen lückenlosen Lebenslauf, die Darstellung Ihres beruflichen Werdeganges, Qualifikationsnachweise sowie Arbeitszeugnisse über bisher ausgeübte Tätigkeiten bis 16.02.2025 an:

Stadt Lützen

Personalamt oder per Mail an:

personal@stadt-luetzen.de

Markt 1

06686 Lützen

Bei der Übersendung per E-Mail fassen Sie bitte die Bewerbungsunterlagen in einer Datei im PDF-Format zusammen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungskosten (z. B. Reisekosten) werden durch die Stadt Lützen nicht erstattet.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die eingereichten Bewerbungsunterlagen nur im Fall eines beigefügten, ausreichend großen und frankierten Rückumschlages zurücksenden. Anderenfalls werden diese nach Abschluss des Verfahrens ordnungsgemäß unter Berücksichtigung des Datenschutzes von uns vernichtet.

Weiß
Bürgermeister