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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufforderung zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028

Auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Bildung (MB) vom 15.09.2018 – 23 – 80100/1-1 und entsprechend dem Beschluss des Stadtrates 99/2010 zur Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Lützen wird Folgendes bekanntgegeben:

Die Personensorgeberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule anzumelden.

Schulpflichtig werden für das Schuljahr 2027/2028 Kinder, die bis zum 30.06.2027 das 6. Lebensjahr (Geburtstag vom 01.07.2020 – 30.06.2021) vollendet haben.

Die Anmeldung erfolgt in den Grundschulen der Stadt Lützen wie folgt:

1. Schulbezirk Lützen

Schule:

Grundschule Lützen

Pestalozzistraße 4

06686 Lützen

Termin:

Montag, 23.02.2026,

08:00 – 16:00 Uhr

Bitte telefonische Terminvereinbarung unter 034444 90738.

Schulbezirk:

Kinder mit Hauptwohnsitz in den Ortsteilen Lützen und Meuchen

Kontakt:

Schulleiterin

Frau Pöhler

Tel. 034444 90738

kontakt@gs-luetzen.bildung-lsa.de

2. Schulbezirk Großgörschen

Schule:

Scharnhorst-Grundschule Großgörschen

OT Großgörschen

Platz der Deutschen Einheit 1

06686 Lützen

Termin:

Mittwoch, 18.02.2026,

13:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag, 19.02.2026,

10.:00 – 13:00 Uhr

Schulbezirk:

Kinder mit Hauptwohnsitz in den Ortsteilen Großgörschen, Kleingörschen, Kaja, Rahna, Kölzen, Starsiedel, Göthewitz, Kreischau, Muschwitz, Pobles, Söhesten, Tornau und Wuschlaub

Kontakt:

Schulleiterin Frau Voigt

Tel. 034444 20532

kontakt@gs-grossgoerschen.bildung-lsa.de

3. Schulbezirk Rippach

Schule:

Grundschule Rippach

OT Großgöhren

Schulstraße 10

06686 Lützen

Termine:

Montag, 16.02.2026,

09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag, 17.02.2026.

15:00 – 17:00 Uhr

Schulbezirk:

Großgöhren, Kleingöhren, Pörsten, Rippach, Dehlitz, Lösau, Oeglitzsch, Gostau, Sössen, Stößwitz, Bothfeld, Michlitz,Röcken, Schweßwitz, Poserna

Kontakt:

Schulleiterin

Frau Beier

Tel. 03443 236272

kontakt@gs-rippach.bildung-lsa.de

Kinder, die bis zum 30.06.2026 das 5. Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Dazu ist ein Antrag auf vorzeitige Aufnahme bei der entsprechenden Grundschule zu stellen.

Beim Gespräch zur Anmeldung in der Grundschule sind mit der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch die Personalien des schulpflichtig werdenden Kindes vorzulegen. Darüber hinaus werden die Daten der Personensorgeberechtigten erhoben und im Schülerstammblatt erfasst. Besucht das Kind

eine Kindertageseinrichtung, werden Name, Anschrift und Telefonnummer der Einrichtung zu den Unterlagen genommen..

Außerdem ist die Masernschutzimpfung in Kopie nachzuweisen und der Impfausweis vorzulegen.

Zum Termin der Anmeldung ist es It. RdErl. des MB erforderlich, dass alle Personensorqeberechtigten des Kindes ihre Unterschrift leisten. Das gilt für verheiratete und auch für getrennt lebende Eltern.

Kann ein Personensorgeberechtigter nicht zur

Anmeldung erscheinen, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinerziehenden

Elternteilen/Personensorgeberechtigten ist ein

Nachweis erforderlich (ggf, vom Jugendamt).

Es ist nicht erforderlich, dass das schulpflichtig

werdende Kind zur Anmeldung erscheint.

Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, vereinbaren Sie bitte mit der zuständigen Grundschule telefonisch einen neuen Termin.

Personensorgeberechtigte, die ihr Kind an einer freien Grundschule anmelden möchten, haben sich dennoch zu den genannten Terminen an der für sie zuständigen Grundschule vorzustellen und anzuzeigen, dass die Absicht besteht, das schulpflichtig werdende Kind an einer freien Grundschule einzuschulen.

Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Grundschulen unter den o. g. Telefonnummern oder die Stadt Lützen als Schulträger unter Tel. 034444 315-67.

Mirko Kother
Bürgermeister