Auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Bildung (MB) vom 15.09.2018 – 23 – 80100/1-1 und entsprechend dem Beschluss des Stadtrates 99/2010 zur Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen der Stadt Lützen wird Folgendes bekanntgegeben:
Die Personensorgeberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule anzumelden.
Schulpflichtig werden für das Schuljahr 2027/2028 Kinder, die bis zum 30.06.2027 das 6. Lebensjahr (Geburtstag vom 01.07.2020 – 30.06.2021) vollendet haben.
Die Anmeldung erfolgt in den Grundschulen der Stadt Lützen wie folgt:
1. Schulbezirk Lützen
Schule: | Grundschule Lützen | Pestalozzistraße 4 | 06686 Lützen |
| Termin: | Montag, 23.02.2026, |
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| 08:00 – 16:00 Uhr |
Bitte telefonische Terminvereinbarung unter 034444 90738.
| Schulbezirk: | Kinder mit Hauptwohnsitz in den Ortsteilen Lützen und Meuchen |
| Kontakt: | Schulleiterin |
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| Frau Pöhler |
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| Tel. 034444 90738 |
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| kontakt@gs-luetzen.bildung-lsa.de |
2. Schulbezirk Großgörschen
| Schule: | Scharnhorst-Grundschule Großgörschen |
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| OT Großgörschen |
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| Platz der Deutschen Einheit 1 |
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| 06686 Lützen |
| Termin: | Mittwoch, 18.02.2026, |
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| 13:00 – 17:00 Uhr |
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| Donnerstag, 19.02.2026, |
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| 10.:00 – 13:00 Uhr |
| Schulbezirk: | Kinder mit Hauptwohnsitz in den Ortsteilen Großgörschen, Kleingörschen, Kaja, Rahna, Kölzen, Starsiedel, Göthewitz, Kreischau, Muschwitz, Pobles, Söhesten, Tornau und Wuschlaub |
| Kontakt: | Schulleiterin Frau Voigt |
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| Tel. 034444 20532 |
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| kontakt@gs-grossgoerschen.bildung-lsa.de |
3. Schulbezirk Rippach
Schule: | Grundschule Rippach | OT Großgöhren | Schulstraße 10 | 06686 Lützen |
| Termine: | Montag, 16.02.2026, |
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| 09:00 – 12:00 Uhr |
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| Dienstag, 17.02.2026. |
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| 15:00 – 17:00 Uhr |
| Schulbezirk: | Großgöhren, Kleingöhren, Pörsten, Rippach, Dehlitz, Lösau, Oeglitzsch, Gostau, Sössen, Stößwitz, Bothfeld, Michlitz,Röcken, Schweßwitz, Poserna |
| Kontakt: | Schulleiterin |
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| Frau Beier |
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| Tel. 03443 236272 |
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| kontakt@gs-rippach.bildung-lsa.de |
Kinder, die bis zum 30.06.2026 das 5. Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden. Dazu ist ein Antrag auf vorzeitige Aufnahme bei der entsprechenden Grundschule zu stellen.
Beim Gespräch zur Anmeldung in der Grundschule sind mit der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch die Personalien des schulpflichtig werdenden Kindes vorzulegen. Darüber hinaus werden die Daten der Personensorgeberechtigten erhoben und im Schülerstammblatt erfasst. Besucht das Kind
eine Kindertageseinrichtung, werden Name, Anschrift und Telefonnummer der Einrichtung zu den Unterlagen genommen..
Außerdem ist die Masernschutzimpfung in Kopie nachzuweisen und der Impfausweis vorzulegen.
Zum Termin der Anmeldung ist es It. RdErl. des MB erforderlich, dass alle Personensorqeberechtigten des Kindes ihre Unterschrift leisten. Das gilt für verheiratete und auch für getrennt lebende Eltern.
Kann ein Personensorgeberechtigter nicht zur
Anmeldung erscheinen, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinerziehenden
Elternteilen/Personensorgeberechtigten ist ein
Nachweis erforderlich (ggf, vom Jugendamt).
Es ist nicht erforderlich, dass das schulpflichtig
werdende Kind zur Anmeldung erscheint.
Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, vereinbaren Sie bitte mit der zuständigen Grundschule telefonisch einen neuen Termin.
Personensorgeberechtigte, die ihr Kind an einer freien Grundschule anmelden möchten, haben sich dennoch zu den genannten Terminen an der für sie zuständigen Grundschule vorzustellen und anzuzeigen, dass die Absicht besteht, das schulpflichtig werdende Kind an einer freien Grundschule einzuschulen.
Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Grundschulen unter den o. g. Telefonnummern oder die Stadt Lützen als Schulträger unter Tel. 034444 315-67.