Nach Ablauf der Amtszeit des bisherigen Stellunginhabers ist in der Ortsfeuerwehr Röcken der Stadt Lützen die ehrenamtliche Führungsfunktion
neu zu besetzen.
Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA wird der Ortswehrleiter von den Mitgliedern im Einsatzdienst der Ortsfeuerwehr vorgeschlagen.
Dazu findet gemäß der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen vom 25.08.2020, in der zurzeit gültigen Fassung, im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung in der Ortsfeuerwehr eine Wahl statt. Ort und Zeit der Mitgliederversammlung wird in Form von Einladungen gesondert bekannt gegeben.
Der oder die Gewählte wird dem Stadtrat zur Ernennung in die Funktion unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren vorgeschlagen. Die Aufgaben des Ortswehrleiters ergeben sich aus den Bestimmungen des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen sowie der Dienstanweisung für die Ortswehrleiter der Stadt Lützen. Für die zu besetzende ehrenamtliche Führungsfunktion können sich alle Mitglieder der Ortsfeuerwehr bewerben, welche über die nach der Laufbahnverordnung des Landes Sachsen- Anhalt vorgeschriebene Qualifikationen verfügen.
Dazu zählen:
Soweit Bewerber zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht über eine der o. g. Qualifikationen verfügt, ist diese binnen eines Jahres nachzuweisen.
Die Bewerbungen um das Amt des Ortswehrleiters sind formlos sowie unter Beifügung aller erforderlichen Qualifikationsnachweise schriftlich zu richten bis zum 11.02.2026, 12.00 Uhr an:
Stadt Lützen
Haupt- und Ordnungsamt
Markt 1
06686 Lützen
Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung, Frau Sausner, Tel. 034444 315-18.