Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten Süd
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
| Bodenordnungsverfahren | Sössen uH |
| Verf.-Nr. 611/42 WSF011 |
| Landkreis | Burgenlandkreis |
1. Ausführungsanordnung
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ordnet die Ausführung des Bodenordnungsplans im Bodenordnungsverfahren „Sössen uH“, Verf.-Nr.: 611/42 WSF011 gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG in Verbindung mit § 63 FlurbG für das gesamte Bodenordnungsgebiet an.
Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird auf den 01.11.2023, 0.00 Uhr festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf den Empfänger über.
Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
2. Begründung
Die Voraussetzungen nach § 63 (2) LwAnpG i.V.m. § 63 (1) FlurbG liegen vor. Der Bodenordnungsplan ist den Beteiligten bekannt gegeben worden und ist unanfechtbar.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.