Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 den Entwurf der neuen Satzung über geschützte Landschaftsbestandteile der Stadt Lützen (Baum- und Gehölzschutzsatzung – BaumSchS) beschlossen.
Vor der verbindlichen Unterschutzstellung der davon erfassten Gehölze als geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des § 15 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden hiermit die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die voraussichtlich Standorte der unter Schutz zu stellenden Gehölze sind, informiert und ihnen wird die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (§ 15 Abs. 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).
Zu diesem Zweck wird der Entwurf der Gehölzschutzsatzung im Zeitraum vom 16.10.2023 bis zum 17.11.2023 in der Stadtverwaltung Lützen, Markt 1, 06686 Lützen, Zimmer E 08.
während der Öffnungszeiten
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr, |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr, |
| Mittwoch | geschlossen, |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr öffentlich ausgelegt. |
(Am Montag, dem 30.10.2023, ist das Rathaus für die Öffentlichkeit geschlossen.)
Die durch die beabsichtigte Unterschutzstellung voraussichtlich betroffenen Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigten von Grundstücken, die Standorte der unter Schutz zu stellenden Gehölze sind, haben im Zeitraum vom 16.10.2023 bis zum 17.11.2023, zu der Unterschutzstellung und den dazu vorgesehenen Regelungen des Entwurfes der Gehölzschutzsatzung Stellung zu nehmen. Dies kann entweder schriftlich an die Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen, oder mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Lützen, 06686 Lützen, Zimmer E 08 geschehen.
In diesem Zeitraum besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Stellungnahme per E-Mail an ordnungsamt@stadt-luetzen zu senden.
Hinweise zu Bedeutung und Inhalt der Gehölzschutzsatzung
Der räumliche Geltungsbereich der Gehölzschutzsatzung umfasst innerhalb der Stadt Lützen einschließlich ihrer Ortsteile die im Zusammenhang bebauten Ortsteile und die Geltungsbereiche von Bebauungsplänen.
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| Unter Schutz gestellt werden sollen: | |
| 1. | Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz eines Baumes unter 1 m, so ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgeblich. Dies gilt auch für mehrstämmige Bäume. |
| 2. | Großsträucher mit mehr als 4 m Höhe, |
| 3. | Ersatzpflanzungen unabhängig vom Stammumfang der Ersatzbäume. Dabei ist es unerheblich, ob die Ersatzpflanzungen aufgrund der entworfenen oder aufgrund einer früheren Satzung erfolgt sind. |
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| Die entworfene Satzung soll keine Anwendung finden für: | |
| 1. | Bäume auf Forstflächen im Sinne des Bundeswaldgesetzes und des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt, |
| 2. | Bäume, die im Rahmen der Bewirtschaftung von Gärtnereien und Baumschulen der Erreichung des Betriebszwecks dienen, |
| 3. | Gehölze, die aufgrund anderer naturschutzrechtlicher Regelungen geschützt sind (z. B. Streuobstwiesen im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 7 des Landesnaturschutzgesetzes und Straßenalleebäume und einseitige Baumreihen gemäß § 21 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes), die als Naturdenkmal (ND) unter Schutz gestellt worden sind oder durch Verwaltungsanordnungen (§ 17 NatSchG) einstweilig sichergestellt worden sind. |
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Nadelbäume, Obstbäume, Obststräucher, Pappeln, Birken und Weiden können im Geltungsbereich der Satzung einen Monat, nachdem die beabsichtigte Fällung der Stadtverwaltung schriftlich mitgeteilt worden ist, im Zeitraum von Oktober bis Februar ohne Genehmigung gefällt werden.
Die Satzung trifft Regelungen über verbotene und zulässige Handlungen an den geschützten Gehölzen, die Genehmigung und das Verfahren bei Ausnahmen, die Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen sowie über Ordnungswidrigkeiten. Die Anlage 1 enthält Empfehlungen für Nachpflanzungen.
Die entworfene Satzung soll die bisher geltende Satzung ersetzen.
Im Einzelnen verweise ich auf den ausgelegten Entwurf.
Lützen, den 29.09.2023