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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Lützen: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans MEU-Nr.1 „Wohngebiet am Feldrain Meuchen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Lützen führt das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans MEU-Nr. 1 „Wohngebiet am Feldrain Meuchen“ durch.

Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23) ist die Rechtsgrundlage für Bebauungspläne nach § 13 b BauGB nicht mehr gegeben, so dass das Planverfahren soll als ergänzendes Verfahren mit der Durchführung einer Umweltprüfung, als zweistufiges Verfahren, fortgeführt geführt wird.

Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in öffentlicher Sitzung vom 24.09.2024 den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplans MEU-Nr.1 „Wohngebiet am Feldrain Meuchen“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, sowie die Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Lützen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit

vom 04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024

im Internet unter www.stadt-luetzen.de (Menüpunkt Bürgerservice / Bekanntmachungen) im PDF-Format sowie im zentralen Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt (https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de) abgerufen werden.

Zusätzlich liegen diese Dokumente während des o.g. Zeitraumes im Bauamt der Stadt Lützen, Markt 1 in 06686 Lützen zu folgenden Sprechzeiten sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag

09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr

und

13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr

und

13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

09.00 - 11.00 Uhr

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen können eingesehen werden:

Während der Veröffentlichungsfrist der Planung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans MEU-Nr. 1 „Wohngebiet am Feldrain Meuchen“ in Text- bzw. Schriftform in analoger (Stadt Lützen, Markt 1, 06686 Lützen) und elektronischer Übertragungsweise (bauamt@stadt-luetzen.de) bzw. zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lützen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans MEU-Nr. 1 „Wohngebiet am Feldrain Meuchen“ nicht von Bedeutung ist.

Lützen, 02.10.2024

Weiß
Bürgermeister