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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Zweckverband IKIG A9/B91 - Bekanntmachung

Zweckverband IKIG A9/B91

Der Verbandsgeschäftsführer

Amtliche Bekanntmachung

gemäß § 15 Absatz 2 der Verbandsatzung

Die auf der 1. Sitzung des Zweckverbandes „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91" am 16.06.2025 beschlossene „1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91 (IKIG A9/B91)“ wird hiermit gemäß § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91" bekannt gemacht:

1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91 (IKIG A9/B91)

Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91 (IKIG A9/B91), mit Bekanntmachung vom 15.05.2025, wird in den §§ 2 Abs. 2 S. 4, 9 Abs. 3 Nr. 3, 11 Abs. 2 S. 1 und S. 6, 16 Abs. 1 der Satzung wie folgt geändert:

1.

In § 2 Abs. 2 S. 4 der Verbandssatzung wird in der Klammer, unter den aufgeführten Aufzählungen, die Angabe „etc.“ ersatzlos gestrichen.

2.

In § 9 Abs. 3 Nr. 3 der Verbandssatzung wird hinter dem Wortlaut „Sanierungsvereinbarung“ die Aufzählung „etc.“ ersatzlos gestrichen.

3.

In § 11 Abs. 2 der Verbandssatzung erfolgt eine Änderung des Satzes 1. Die bisherige Fassung lautete wie folgt:

„Der Verbandsgeschäftsführer und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlperiode der Kommunalvertretungen der Verbandsmitglieder gemäß § 7 Abs. 3 dieser Satzung gewählt.“Im Zuge der Änderung lautet die Regelung des § 11 Abs. 2 S. 1 Verbandssatzung nun wie folgt:

„Der Verbandsgeschäftsführer und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung für die Dauer von sieben Jahren von der Verbandsversammlung gewählt.“

4.

Darüber hinaus erfolgt in § 11 Abs. 2 der Verbandssatzung eine Änderung des Satzes 6. Dieser wird ersatzlos gestrichen. Satz 7 wird nunmehr zu Satz 6.5.Der § 16 Abs. 1 der Verbandssatzung wird um den Satz 2 wie folgt ergänzt:

„Die Satzungsänderung durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.06.2025 tritt mit Ablauf des 17.06.2025 in Kraft.“

Weißenfels, den 18.06.2025

Wittke
Verbandsgeschäftsführer

Für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachung ist der Zweckverband IKIG A9/B91 verantwortlich.