Zweckverband IKIG A9/B91
Der Verbandsgeschäftsführer
Die auf der 1. Sitzung des Zweckverbandes „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91" am 16.06.2025 beschlossene „1. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91 (IKIG A9/B91)“ wird hiermit gemäß § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91" bekannt gemacht:
| Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet A9/B91 (IKIG A9/B91), mit Bekanntmachung vom 15.05.2025, wird in den §§ 2 Abs. 2 S. 4, 9 Abs. 3 Nr. 3, 11 Abs. 2 S. 1 und S. 6, 16 Abs. 1 der Satzung wie folgt geändert: | |
| 1. | In § 2 Abs. 2 S. 4 der Verbandssatzung wird in der Klammer, unter den aufgeführten Aufzählungen, die Angabe „etc.“ ersatzlos gestrichen. |
| 2. | In § 9 Abs. 3 Nr. 3 der Verbandssatzung wird hinter dem Wortlaut „Sanierungsvereinbarung“ die Aufzählung „etc.“ ersatzlos gestrichen. |
| 3. | In § 11 Abs. 2 der Verbandssatzung erfolgt eine Änderung des Satzes 1. Die bisherige Fassung lautete wie folgt: |
| „Der Verbandsgeschäftsführer und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlperiode der Kommunalvertretungen der Verbandsmitglieder gemäß § 7 Abs. 3 dieser Satzung gewählt.“Im Zuge der Änderung lautet die Regelung des § 11 Abs. 2 S. 1 Verbandssatzung nun wie folgt: |
| „Der Verbandsgeschäftsführer und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung für die Dauer von sieben Jahren von der Verbandsversammlung gewählt.“ |
| 4. | Darüber hinaus erfolgt in § 11 Abs. 2 der Verbandssatzung eine Änderung des Satzes 6. Dieser wird ersatzlos gestrichen. Satz 7 wird nunmehr zu Satz 6.5.Der § 16 Abs. 1 der Verbandssatzung wird um den Satz 2 wie folgt ergänzt: |
| „Die Satzungsänderung durch Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.06.2025 tritt mit Ablauf des 17.06.2025 in Kraft.“ |
Weißenfels, den 18.06.2025
Für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachung ist der Zweckverband IKIG A9/B91 verantwortlich.