Hiermit wird bekannt gegeben, dass für das Haushaltsjahr 2023 der Kassenschluss auf den
15.12.2023
festgelegt wird.
Bargeldkassen und ausgegebene Handvorschüsse müssen bis zu diesem Zeitpunkt in der Kasse der Stadt Lützen abgerechnet sein.
Ausstehende Rechnungen, die noch im alten Kalenderjahr beglichen werden sollen, sind bis zum 15.12.2023 der Kasse vorzulegen.