Titel Logo
Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung Schlussfeststellung § 149 FlurbG Bodenordnungsverfahren: „Sössen UH“ Verf.-Nr. 611/2 42 WSF011

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

- Flurbereinigungsbehörde -

Postanschrift: Müllnerstr. 59, 06667 Weißenfels

Halle, 21.10.2024

Bodenordnungsverfahren: „Sössen UH“

Verf.-Nr. 611/2 42 WSF011

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung § 149 FlurbG

I. Feststellung

Im Bodenordnungsverfahren „Sössen UH“; Verf.-Nr. 611/2 42 WSF011 nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) wird hiermit gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Schlussfeststellung erlassen und Folgendes festgestellt:

1.

Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft Poserna ist das Bodenordnungsverfahren Sössen UH beendet. Der Stadt Lützen werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.

Begründung:

Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft im Bodenordnungsverfahren „Sössen UH“ noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen somit vor.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstr. 59, 06667 Weißenfels zu richten.

Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruches bei der Außenstelle des Amtes, Mühlweg 19 in 06114 Halle/Saale gewahrt.

Die Rechtsbehelfsfrist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung mit dem ersten Tag der Bekanntmachung.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bzw. die Niederschrift bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen bzw. aufgenommen worden ist.

Im Auftrag

Hartig
(DS)