Der Stadtrat der Stadt Lützen hat in öffentlicher Sitzung am 30.09.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. ZO-02 nach § 13a BauGB „Gerstewitzer Kirchrain“ (Stand Juni 2025) gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Zugleich findet die formale Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. ZO-02 liegt inmitten der Ortslage Gerstewitz. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Straße „Kirchrain“, dem örtlichen Friedhof und der Straße „Am Sportplatz“, rückwärtig des vorhandenen Wohngebietes „Am Rosenweg“. Die räumliche Lage ist im Anschluss ersichtlich.
Der Bereich des in Rede stehenden Bebauungsplanes Nr. ZO-02 umfasst die Flurstücke 512, 518, 524, 525, 526 und 527 der Flur 7 in der Gemarkung Zorbau.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. ZO-02, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung wird in das Internet eingestellt und kann in der Zeit vom 17.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025
auf der Homepage der Stadt eingesehen werden:
www.stadt-luetzen.de
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Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Stadt Lützen, Rathaus im Bauamt (Zimmer 2.18), Markt 1 in 06686 Lützen während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus:
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 11.30 Uhr |
Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.-Nr. 034444 31551).
Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (bauamt@stadt-luetzen.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt
Lützen, den 15.10.2025