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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG DES PLANUNGSVERBANDES „VERBINDUNGSSTRASSE L 191 - K 2196 - L 189“

Anlage: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes PV 1 gemäß Aufstellungsbeschluss vom 09.10.2025

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ hat in ihrer Sitzung am 09.10.2025 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ gefasst und beschlossen, auf Grundlage eines Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 2, 205 Abs. 1 u. Abs. 4 BauGB i. V. m. §§ 5, 9 Nr. 9 der Satzung des Planungsverbandes „Verbindungsstraße L191 - K2196 - L189“ und der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB werden hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L189“ stellt einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) dar. Da sich sein Geltungsbereich auf dem Hoheitsgebiet zweier Kommunen befindet, erfolgte mit Beschlüssen der Stadträte Hohenmölsen (vom 21.04.2023) und Lützen (vom 25.04.2023) die Gründung eines Planungsverbandes zur Durchführung des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Aufgrund der Beschlüsse der Stadträte Lützen (vom 26.08.2025) und Hohenmölsen (vom 28.08.2025) wurde die Satzung des Planungsverbandes „Verbindungsstraße L191 - K2196 - L189“ neu gefasst und der Planungsverband neu konstituiert. Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Planungsverbandes „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ fand am 09.10.2025 in Hohenmölsen statt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans PV 1 liegt innerhalb des Verbandsgebiets des Planungsverbandes „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ und umfasst einen im Wesentlichen Nord-Süd-gerichteten Streifen zwischen der Gemarkung Starsiedel der Stadt Lützen im Norden und der Gemarkung Hohenmölsen der Stadt Hohenmölsen im Süden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes PV 1 gemäß Aufstellungsbeschluss vom 09.10.2025 ist nachfolgend dargestellt:

Folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile sind Teil des Geltungsbereichs (Flurstücksliste):

Stadt Hohenmölsen

Gemarkung Hohenmölsen

Flur 6

Flurstücke: 202/18, 18/2, 18/3, 9/6, 13/1, 6/8, 39, 38, 6/9, 6/10, 42, 2/4, 2/3, 2/5, 2/2

Flur 5

Flurstücke: 1003/61, 1022/61, 1025/60, 92/15, 1181, 1187 (vormals: 60/2), 1188 (vormals: 60/2), 1189 (vormals: 60/2), 60/1, 48/5, 63/2

Gemarkung Großgrimma

Flur 15

Flurstücke: 5/66, 5/31, 5/32, 5/28, 5/27, 5/67, 5/64, 5/65, 5/68

Gemarkung Webau

Flur 3

Flurstücke: 97, 98, 4/30

Stadt Lützen

Gemarkung Muschwitz

Flur 4

Flurstücke: 40/9, 40/10, 22/1, 149/15, 33/3, 35/1, 36/3, 36/4, 59, 37/3, 33/4, 35/2, 36/1, 63, 40/16, 40/19, 40/12, 18/1, 20/1, 143/23, 26/1, 17/1, 27, 28, 145/15, 15/4, 15/5, 98/16, 61, 58, 144/15, 50/6, 40/14, 40/31, 18/3, 48/5, 172 (vormals: 50/2), 173 (vormals: 50/2), 40/22, 153/19, 39/2, 62

Flur 5

Flurstücke: 73/2, 95/15, 72, 73/3, 95/18, 73/1, 74/4, 71, 70, 66, 65, 1/1, 130, 233/64, 313

Flur 9

Flurstücke: 10/11, 156, 157, 168, 169, 170, 171, 172, 163, 164, 165, 166, 167, 10/6, 10/10, 173, 39/3, 35/1

Flur 10

Flurstücke: 36/10, 113/3, 104/2, 36/9, 282, 49/2, 102, 52/3, 112, 101/10

Flur 13

Flurstücke: 137/2, 140/3, 137/5, 139/1, 126, 439

Gemarkung Starsiedel

Flur 3

Flurstücke: 86/1, 5028, 5009, 84/1

Flur 2

Flurstücke: 128, 127, 33/62, 33/61

Flur 4

Flurstücke: 70/1

Das Planungsziel des Bebauungsplanes PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ besteht in der Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine existierende Straßenverbindung zwischen der Landesstraße L 189 in der Gemarkung Muschwitz (Stadt Lützen) sowie der L 191 in der Gemarkung Hohenmölsen (Stadt Hohenmölsen), einschließlich der Querung der Kreisstraße K 2196 sowie der jeweiligen Anschlussstellen. Das Vorhaben gilt als isolierte Straßenplanung (ausschließlich Ziele für das Straßenbauvorhaben).

Für das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes PV 1 wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht und sonstigen Anlagen kann in der Zeit

vom 02. Januar 2026 bis einschließlich 02. Februar 2026

im Internet unter https://www.stadt-hohenmoelsen.de/de/bebauungsplan-pv-1-verbindungsstrasse-l-191-k-2196-l-189.html abgerufen werden, ebenso über das online-Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter beteiligung.sachsen-anhalt.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen zum Vorentwurf während des oben genannten Zeitraums in der Stadtverwaltung Hohenmölsen, im Fachbereich III – Technische Dienste, Platz des Bergmanns 2 in 06679 Hohenmölsen, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag

13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch

keine Sprechzeiten

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 11:30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ in Text- bzw. Schriftform (Mail-Adresse: bauamt@stadt-hohenmoelsen.de bzw. Postadresse: Technische Dienste, Platz des Bergmanns 2, 06679 Hohenmölsen) sowie während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidender Lösungen in Bezug auf die Neugestaltung und Entwicklung des Gebiets sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Die folgenden umweltbezogenen Informationen liegen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes PV 1 „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ vor:

  • Schalltechnische Untersuchung (Anlage 6 der Unterlagen),
  • Fachbeitrag zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern der Planungsverband „Verbindungsstraße L 191 - K 2196 - L 189“ deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressaten und E-Mail-Adressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die vorstehende Veröffentlichung wird hiermit bekannt gemacht.

Hohenmölsen, 10.10.2025

Andy Haugk
Vorsitzender Planungsverband