Die Stadt Lützen hat in einer Satzung festgelegt, wer wann die Reinigung der öffentlichen Straßen und den Winterdienst erledigt. Grundlage ist das Straßengesetz Sachsen-Anhalt.
Wen betrifft das?
Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümerinnen, Nießbraucher, Mieter oder Pächter – also alle, die ein Grundstück an einer Straße haben.
Die Stadt Lützen behält sich vor, Fußgängerüberwege, Einläufe der Straßenentwässerung und die Fahrbahn bestimmter Straßen zu reinigen.
Was wird gereinigt?
Innerhalb der geschlossenen Ortslage: die Straße auf der Seite des jeweiligen Grundstücks, Gehwege, Radwege, Parkflächen und Bordsteine.
Außerhalb der geschlossenen Ortslage: die öffentlichen Straßenabschnitte, die an bebauten Grundstücken angrenzen.
Die Reinigung umfasst auch die Fahrbahn bis zur Mitte, Rinnen und besondere Ausnahmen.
Winterdienst: Schnee und Eis auf Gehwegen der Grundstücke, angrenzende Bereiche und Zugänge zur Fahrbahn müssen geräumt werden.
Wie oft und wann?
Regelmäßig samstags und am letzten Werktag vor gesetzlichen Feiertagen soll gereinigt werden, außer es ist nicht nötig.
In besonderen Fällen (Veranstaltungen, Umzüge) kann die Stadt zusätzliche Reinigungen anordnen.
Wichtige Details zum Winterdienst:
Gehwege vor den Grundstücken müssen bei Schnee so geräumt werden, dass Fußgänger möglichst wenig beeinträchtigt wird (Breite meist 1,5 m).
Flächen vor mehreren Grundstücken soll so abgestimmt sein, dass durchgehende Gehwege entstehen.
Schnee muss so entsorgt werden, dass Verkehr und Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Bei Eisglätte muss rechtzeitig gestreut werden (Sand, Splitt; Salz nur sparsam und nicht auf Betonflächen).
Ausnahmen und Bußgelder:
Unter bestimmten Umständen kann die Reinigungspflicht ganz oder teilweise aufgehoben werden.
Ordnungswidrigkeiten bei Nichtbefolgung können mit bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Wenn Sie genau wissen möchten, ob Ihre Straße betroffen ist oder wie die Regelung bei Ihnen konkret aussieht, informieren wir über die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Lützen oder im Rathaus. Die entsprechende Satzung können Sie auf unserer Webseite www.stadt-luetzen.de unter dem Suchwort „Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung Stadt Lützen“ abrufen!