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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung

Stadt Lützen

Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Lützen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit geltenden Fassung, hat die Stadt Lützen die folgende, vom Stadtrat der Stadt Lützen in der Sitzung am 24.10.2023 beschlossene erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf

Euro

1. Ergebnisplan

Erträge

23.149.400

75.000

1.150.000

22.074.400

Aufwendungen

25.668.700

100.000

1.277.900

24.490800

außerordentliche Erträge

0

0

0

0

außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

2. Finanzplan

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

21.801.800

75.000

1.150.000

20.726.800

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:

31.243.300

100.000

1.277.900

30.065.400

Einzahlungen

13.946.700

0

4.287.300

9.659.400

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit:

1.285.000

2.157.300

7.215.500

8.147.800

Einzahlungen

0

0

0

0

Auszahlungen

1.073.400

0

0

1.073.400

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 EUR nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.827.000 EUR um 1.299.100 EUR vermindert und damit auf 6.527.900 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gegenüber dem bisherigen Betrag in Höhe von 4.100.000 EUR nicht geändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

Lützen, den 25.10.2023

Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 11.12.2023 bis 21.12.2023 im Rathaus der Stadt Lützen, Markt 1,

06686 Lützen, Zimmer 12 zu den Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag

9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag

9.00 Uhr – 11.00 Uhr

Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes ist nicht erforderlich.

Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde von der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises mit Datum vom 08.11.2023 zur Kenntnis genommen.

Lützen, den 09.11.2023

Bürgermeister