Stadt Lützen
Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit geltenden Fassung, hat die Stadt Lützen die folgende, vom Stadtrat der Stadt Lützen in der Sitzung am 24.10.2023 beschlossene erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| die bisher festgesetzten Gesamtbeträge | erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf |
| Euro | ||||
| 1. Ergebnisplan | ||||
| Erträge | 23.149.400 | 75.000 | 1.150.000 | 22.074.400 |
| Aufwendungen | 25.668.700 | 100.000 | 1.277.900 | 24.490800 |
| außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2. Finanzplan | ||||
| aus laufender Verwaltungstätigkeit: | ||||
| Einzahlungen | 21.801.800 | 75.000 | 1.150.000 | 20.726.800 |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: | 31.243.300 | 100.000 | 1.277.900 | 30.065.400 |
| Einzahlungen | 13.946.700 | 0 | 4.287.300 | 9.659.400 |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit: | 1.285.000 | 2.157.300 | 7.215.500 | 8.147.800 |
| Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Auszahlungen | 1.073.400 | 0 | 0 | 1.073.400 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 EUR nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.827.000 EUR um 1.299.100 EUR vermindert und damit auf 6.527.900 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird gegenüber dem bisherigen Betrag in Höhe von 4.100.000 EUR nicht geändert.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.
Lützen, den 25.10.2023
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 11.12.2023 bis 21.12.2023 im Rathaus der Stadt Lützen, Markt 1,
06686 Lützen, Zimmer 12 zu den Dienstzeiten öffentlich aus:
| Montag | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr – 11.00 Uhr |
Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes ist nicht erforderlich.
Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde von der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises mit Datum vom 08.11.2023 zur Kenntnis genommen.
Lützen, den 09.11.2023