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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung der Satzung über die Nutzung öffentlicher Räume der Stadt Lützen (Nutzungssatzung öffentlicher Räume) AZ: 10 20 23 -20-01-02

Aufgrund der §§ 5, 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeitigen Fassung in Verbindung mit § 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) in der zurzeit gültigen Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Lützen in seiner Sitzung am 25.06.2024 mit Beschluss-Nr: BV-SR-536./2024 nachfolgende 2. Änderung der Satzung über die Nutzung öffentlicher Räume der Stadt Lützen vom 27.10.2015:

§ 1

Änderung der Satzung

Die Satzung über die Nutzung öffentlicher Räume der Stadt Lützen vom 27.10.2015, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Lützen am 11.12.2015, in der Fassung der 1. Änderung, wird wie folgt geändert:

1.

Im § 2 Abs. 1 wird der „Gemeinschaftsraum Rippach – Schulstraße 10“ gestrichen.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt ab dem 01.08.2024 in Kraft.

Lützen, den 25.06.2024

Weiß
Bürgermeister