Seit geraumer Zeit wird in den Medien berichtet, dass voraussichtlich am 23.02.2025 ein neuer Bundestag gewählt wird. Hierfür schafft die Stadt Lützen ihren Bürgern, wie zu jeder Wahl die Möglichkeit, in 18 Wahllokalen oder durch Briefwahl ihre Stimmen abzugeben.
Um am Wahltag einen reibungslosen Ablauf des Wahlgeschehens in jedem Wahllokal sicherzustellen, werden insgesamt 120 Wahlhelfer benötigt.
| Wahlhelfer kann jeder Deutsche werden, der am 23.02.2025 | |
| - | mindestens 18 Jahre alt ist, |
| - | sich zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Monate in Deutschland aufgehalten hat |
| - | und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. |
Wer an der Übernahme der Funktion als ehrenamtlicher Wahlhelfer interessiert ist, möge dies bitte unter der E-Mail-Adresse wahlen@stadt-luetzen.de mit Angabe des Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift mitteilen.
Für die Ausübung als ehrenamtlicher Wahlhelfer wird eine Aufwandsentschädigung als Erfrischungsgeld in bar ausgezahlt. Zusätzlich organisiert die Stadt Lützen eine Versorgung aller Wahllokale mit Kaltgetränken, Kaffee, belegten Brötchen und Gebäck.
Im Auftrag