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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses über die Endfassung zur 1. Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts der Stadt Lützen (ISEK)

In seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 hat der Stadtrat der Stadt Lützen die Billigung des Endberichtes zur 1. Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Lützen in der Fassung vom Oktober 2025 beschlossen.

Die Stadt Lützen wurde im Jahr 2013 mit der Gesamtmaßnahme „Lützen Innenstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden - Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ (KSG) aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2016 erstmals Leit- und Entwicklungsziele für die künftige Stadtentwicklung und geplante Maßnahmen in dem „Integrierten Entwicklungskonzept der Stadt Lützen“ (IEK) formuliert. Dabei wurde als Schwerpunkt das Fördergebiet „Lützen Innenstadt“ betrachtet.

Im Zuge der Neustrukturierung der Städtebauförderung im Jahr 2020 wurde die Stadt Lützen in das neue Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ überführt. Eine Fördervoraussetzung für die Städtebauförderung ist das Vorliegen eines aktuellen bzw. fortgeschriebenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, aus dem sich die Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet ableiten.

Das hierfür fortgeschriebene IEK als ISEK betrachtet die Kernstadt Lützen mit der Zielstellung, die Stadtentwicklungsstrategie auf aktuelle Gegebenheiten und die Zielstellungen des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ anzupassen. Die Fortschreibung beinhaltet eine aktualisierte Erfassung der städtebaulichen Ist-Situation und des Handlungsbedarfes. Darauf aufbauend wurde die gesamträumliche Entwicklungsstrategie für die Kernstadt fortgeschrieben.

In der abgeleiteten Konzeption werden die Ziele der Stadtentwicklung erneuert und konkrete Einzelmaßnahmen für die Umsetzung im Fördergebiet herausgearbeitet. Entwicklungsschwerpunkte sind unter anderem die Weiterentwicklung des Areal Innenstadtcampus, die Aufwertung und Belebung des Stadtzentrums sowie die Nutzung innerstädtischer Neuordnungs- und Entwicklungspotenziale. Im Rahmen der Fortschreibung wurde auch die Abgrenzung des Fördergebietes bewertet, mit dem Ergebnis, dass eine Erweiterung des Fördergebietes auf die Grenzen des bestehenden Sanierungsgebietes empfohlen wird.

Lützen, 26.11.2025

Mirko Kother
Bürgermeister