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Stadt Lützen – Amtsblatt
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Einebnung von Grabstätten

Einebnung von Grabstätten

Bei den nachfolgenden Grabstätten ist die Nutzungszeit abgelaufen oder die Gräber werden nicht mehr gepflegt. Nach den Ermittlungen durch das Sachgebiet Friedhofswesen sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten unbekannt, nicht auffindbar oder verstorben.

Personen, die Hinweise zu Hinterbliebenen haben, sollen sich umgehend beim Sachgebiet Friedhofswesen der Stadt Lützen (gewerbeamt@stadt-luetzen.de oder 034444 315 16) melden.

Sofern bis zum 31.12.2025 keine Nutzungsberechtigten ermittelt werden können. Werden die Grabstätten gemäß § 25 Abs. 2 und der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Stadt Lützen (Friedhofsordnung) abgeräumt. Das Nutzungsrecht wird ohne Entschädigung entzogen, das Grabmal und die sonstige bauliche Anlage wird beseitigt. Das Eigentum an der Grabfläche geht entschädigungslos an die Stadt Lützen über.

Friedhof

Grabstätte

(Name, Vorname verstorbene Person)

Bezeichnung

FH Michlitz

Elfriede und Willy Baumgarten

Urnenwahlgrabstelle-Nr. 17

FH Starsiedel

Karl, Clara und Olga Niele

Familiengrabstelle-Nr. 231

Lützen, 19.11.2025

Kother
Bürgermeister