Bekanntmachung der Stadt Lützen nach § 46 Absatz 5 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz über die Neuvergabe der Konzession für die Verlegung und den Betrieb eines Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung
Die Stadt Lützen macht bekannt, dass der Stadtrat beschlossen hat, die Konzession für die Verlegung und den Betrieb des Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung i. S. d. § 46 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Ortsteile Lützen, Großgörschen und Röcken der envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM) einzuräumen. Enddatum des neuen Strom-Konzessionsvertrages ist der 31.12.2041.
Das Auslaufen des bisherigen Strom-Konzessionsvertrages hatte die Stadt im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Mit Ablauf der Interessenbekundungsfrist lagen der Stadt zwei Interessenbekundungen für den Abschluss des Strom-Konzessionsvertrages vor. Zur Auswahl des künftigen Vertragspartners hatte die Stadt daher ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren in Anwendung der zuvor bekanntgegebenen Auswahlkriterien unter besonderer Berücksichtigung des § 1 Absatz 1 EnWG durchzuführen. Die Auswertungen der eingegangenen Angebote haben ergeben, dass das Angebot der enviaM die Auswahlkriterien in Summe am besten erfüllt und ihr daher die Konzession zu übertragen ist.
Das Angebot enviaMs gewährleistet die Berücksichtigung der Ziele einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, umweltverträglichen und effizienten leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Strom (§ 1 Absatz 1 EnWG) und nimmt auf die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft angemessen Rücksicht.
Die Entscheidung der Stadt Lützen zum Abschluss des Strom-Konzessionsvertrages mit enviaM wird hiermit gemäß § 46 Absatz 5 Satz 2 EnWG bekanntgegeben.
Lützen, den 13.01.2023