In der Ortsfeuerwehr Zorbau der Stadt Lützen ist folgende ehrenamtliche Funktion zu besetzen:
Dazu findet gemäß der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen vom 25.08.2020 in der Ortsfeuerwehr eine Wahl statt. Ort und Zeit der Wahl wird in Form von Einladungen gesondert bekannt gegeben.
Nach den Bestimmungen der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen sind bei dieser Wahl die Mitglieder des Einsatzdienstes (aktive Einsatzkräfte) der Ortsfeuerwehr wahlberechtigt.
Der Gewählte wird durch die Wahl in der Ortsfeuerwehr dem Stadtrat zur Ernennung in die Funktion unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren vorgeschlagen. Die Aufgaben des Ortswehrleiters ergeben sich aus den Bestimmungen des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lützen sowie der Dienstanweisung für die Ortswehrleiter der Stadt Lützen.
Für die zu besetzende ehrenamtliche Führungsfunktion können sich alle Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr bewerben, welche über die nach der Laufbahnverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschriebene Qualifikationen verfügen.
Dazu zählen:
Soweit Bewerber zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht über o. g. Qualifikationen verfügen, ist diese binnen eines Jahres nachzuweisen. Die Stadt Lützen behält sich in diesem Fall vor, den Gewählten befristet mit der Wahrnehmung der Aufgaben zu beauftragen.
Die Bewerbung um das Amt des Ortswehrleiters ist formlos sowie unter Beifügung aller erforderlichen Qualifikationsnachweise schriftlich bis zum 24.02.2023, 10:00 Uhr an:
Stadt Lützen
Haupt- und Ordnungsamt
Markt 1
06686 Lützen
zu richten.
Im Auftrag